…kann - im Sinn von § 7 Abs. 2 UmgrStG - durch den Umwandlungsvorgang kein österreichisches "Besteuerungsrecht eingeschränkt" werden, wenn Österreich auf dieses Besteuerungsrecht bereits vor dem Umwandlungsvorgang im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen…
…deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind (keine Liebhabereiverluste), dann kann die steuerwirksame Berücksichtigung dieser Verluste nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sich das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH nur mit betrieblichen Auslandsverlusten befasst hat; denn dies ist…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
…Österreich nicht berücksichtigt werden (EStR 2000 Rz 8059 vorletzter Absatz). "Umso weniger", wenn es sich um Auslandsverluste vor Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht handelt. Unter diesen Gegebenheiten ist aus einer Bezugnahme auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH vom 25.09.2001, 99/14/0217, nichts zu…
…Verrechnungspreisgrundsätze). Es ist wohl richtig, dass der "längere Zeitraum" in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen nicht näher definiert ist. Zieht man die deutsche Rechtsprechung heran (BFH 17.2.1993, BStBl II 1993, 457), dann wäre ein Regelansatz von drei Jahren maßgebend. Bei einem über 14 Jahre währenden…
…2 DBA Schweiz darf die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragstaats in dem anderen Vertragstaat hat, in dem anderen Staat nicht ungünstiger sein, als die Besteuerung von Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige…
…Vorschriften des § 2a dEStG berücksichtigt worden sind, steht der eingangs aufgezeigten Verlustverwertungsmöglichkeit nicht entgegen. Denn Deutschland wird hinsichtlich des von den 90 Personengesellschaftern geltend gemachten Ausgleiches mit dem Österreich-Verlust des Jahres 1997 gemäß dem DBA-2000 von der Nachversteuerung Abstand nehmen. Wohl aber wird…
…berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist…
Erzielt eine inländische GMBH im Jahr 1 einen inländischen Gewinn von 5 Mio S. und erleidet sie im gleichen Jahr im Ausland einen Verlust von ebenfalls 5 Mio S (betriebliches Gesamtergebnis ist sonach : 0) dann fällt im Jahr 1 keine inländische Steuer an, gleichgültig, ob…
…Niederlassung der Schwestergesellschaft in Deutschland nicht mit der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002…
…von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt (EAS 2594). Die Nachversteuerung wird sonach nicht…
…für Steuerausländer in bestimmten Fällen geschaffene Verlustvortragsmöglichkeit nichts zu ändern. Denn diese durch das EStG bewirkte Erweiterung der Verlustverwertungsmöglichkeit bezieht sich nur auf Inlandsverluste. Ist aber bereits nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten ausgeschlossen, kann diese nicht im Wege des in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen…
…1988 ergänzt; darnach wird die primäre Verlustverwertung bei Inlandsbetriebstätten der M-GmbH von Deutschland erwartet. Das dem § 102 EStG 1988 zugrunde liegende Prinzip (Österreich übernimmt die Verlustverwertung von Auslandsunternehmen nur "subsidiär" gegenüber dem Ansässigkeitsstaat) kann nicht nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss…
…Jahr 3 im Verlustvortragsweg zu berücksichtigen; und zwar auch dann nicht, wenn die deutschen Steuerbehörden über die Nichtverwertung der Verluste in Deutschland eine schriftliche Bestätigung erteilen. Eine solche Bestätigung würde gemäß BMF-Erlass vom 8. Nov. 1990, AÖF 291/1990, nur dann von Relevanz sein…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
…insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von -1800 (darin enthalten der österreichische Betriebstättenverlust mit -1000) und im Jahr 2 einen Weltverlust von -400 (österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…Staat der Vertriebsgesellschaft geboten ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird ein Zeitraum von drei Jahren jedenfalls noch als "kürzerer Zeitraum" zu verstehen sein. Wenn angesichts solcher Gegebenheiten derartige Verluste in der Anlaufphase dadurch auf die österreichische Muttergesellschaft verlagert werden, dass diese Kosten der…
…in Österreich nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht zu besteuern ist; dies auch dann, wenn derselbe Gesellschafter im Jahr 1994 in Deutschland Einkünfte in der Größenordnung von S 30 Mill erzielt hat. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind und die gem. § 21 Z 1 UmgrStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den…