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18 Treffer1535 msnur geltende Fassungen
EAS 891Karenzgeld aus Dänemark
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/9612.06.1996

…Zahlungen handelt, die der Arbeitgeber nachträglich für bereits in Dänemark geleistete Dienste zu erbringen hat. Stellen die Karenzgeldzahlungen aus dieser Sicht nachträgliche Vergütungen für auf dänischem Staatsgebiet geleistete unselbständige Arbeit dar (hängt die Karenzgeldleistung sonach von einer bestimmten Arbeitsdauer auf dänischem Staatsgebiet ab), dann müsste…

EAS 1287Ausübung von Aktienoptionsrechten nach Konzernversetzung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/14-IV/4/9806.07.1998

…muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der deutschen Konzerngesellschaft getragen…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

… 98 Z. 4 EStG) weiterhin der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird diese Sichtweise, daß es sich bei den Gehaltsfortzahlungen um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme…

EAS 672Unterlassener KEST-Abzug bei einer Gewinnausschüttung an eine niederländische Zwischenholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 193/2/1-IV/4/9521.07.1995

…gemäß § 5 der Verordnung zu erteilenden Auskunft das Vorliegen der Rückerstattungsberechtigung bejahen, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, auf eine nachträgliche KESt-Erhebung zu verzichten. Eine positive Erledigung auf der Grundlage von § 5 der Verordnung wird allerdings nur dann zu erwarten sein…

EAS 1189Ausübung von Aktienoptionsrechten nach Konzernversetzung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/21-IV/4/9715.12.1997

…muss aus dem buchhalterischen Rechnungswerk des Arbeitgebers ersichtlich sein, denn er muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der belgischen Konzerngesellschaft getragen…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt. Wird dem Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem…

EAS 548Engagement eines israelischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/12/1-IV/4/9416.12.1994

…jedoch bisher keine derartige Regelung getroffen worden. Da österreichischen Haftungspflichtigen unter diesen Gegebenheiten nicht zumutbar ist, einen Nachweis über die Interpretation eines DBA durch die Steuerverwaltung eines anderen Staates zu erbringen, wird nach Maßgabe des erwähnten Erlasses die Abzugssteuer gemäß § 99 EStG einzubehalten und abzuführen…

EAS 1755Behandlung amerikanischer Stock Options nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/0020.11.2000

…Konzerngesellschaft), dann hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

…in Österreich tätigen deutschen Arbeitnehmer der inländischen Besteuerung durch Unterlassung der vorgeschriebenen Kontaktnahme mit den österreichischen Finanzämtern entziehen, muss mit einer nachträglichen Besteuerung unter Nutzung der mit Deutschland bestehenden Amtshilfemöglichkeiten gerechnet werden, wobei die dann vorgeschriebenen Steuern im Amtshilfeweg in Deutschland auch vollstreckbar sind. 27…

EAS 2264Engagement eines US-Schauspielers für eine TV-Aufzeichnung in Schweden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 654/1-IV/4/0302.04.2003

…ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt), dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von DBAs bei der Bank geltend gemacht werden. Auch bei legitimierten Namensdepots ist der Nachweis über die inländische Ansässigkeit im Sinn jenes DBA, auf Grund dessen eine Steueranrechnung vorgenommen werden…

EAS 2061Italienische Filmdreharbeiten mit US-Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 785/1-IV/4/0222.05.2002

…durch das österreichisch-amerikanische Abkommen. Verfügt der US-Darsteller daher über einen Nachweis seiner steuerlichen "Ansässigkeit" in den USA (ein solcher Nachweis wird bei Bedarf vom Philadelphia-Service-Center des Internal Revenue Service ausgestellt) dann kann der Lohnsteuerabzug für jene Bezüge, die auf die Dreharbeiten…

EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…einwandfrei zu dokumentieren. Haftungsfolgen sind nicht ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein…

EAS 287Arbeitnehmerentsendung zur brasilianischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2247/1/1-IV/4/9327.07.1993

…Seite geleistetes Entgelt vor, das das gleiche steuerliche Schicksal trägt wie ein vom Zweitarbeitgeber gezahlter Bezug (DBA-Steuerpflicht in Brasilien und Steuerbefreiung in Österreich); dies gilt auch dann, wenn dieser Bezug nachträglich, d.h. erst nach Rückkehr nach Österreich gezahlt wird. 27. Juli 1993 Für…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…ausländischen Besteuerung unterliegen. Auch bei Ansässigkeitsstaaten, die in ihren Abkommen mit Österreich das Befreiungssystem bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anwenden, ist ein Nachweis über die steuerliche Erfassung nötig. Denn auch bei diesen Staaten würde für jene Zeiträume, in denen diese Einkünfte in Anwendung der Gastprofessorenklausel…

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

… Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel…

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…

EAS 2178Nachträgliche Auslandsaufwendungen nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/3-IV/4/0210.12.2002

…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…