…Firma im Zeitraum 29.09.1999 bis 31.08.2000 auf der Montagebaustelle und erfolgte am 31.08.2000 die Abnahme der Anlage unter Vorbehalt einer Mängelbehebung und wurden die Mängel sodann zum größten Teil von Österreich aus behoben, wobei allerdings auch noch vom 09…
…in Österreich tätig wird, dann tritt die deutsche Gesellschaft infolge Überschreitens der für Bauausführungen vorgesehenen 6-Monatsfrist des § 29 BAO wegen Begründung einer inländischen Betriebstätte in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein. Die Geltendmachung dieser beschränkten Steuerpflicht verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung…
…angesehen werden. Daher wird eine Lagerhalle, die länger als 6 Monate von dem deutschen Unternehmen genutzt wird, als solche nach dem Grundtatbestand des Betriebstättenbegriffes in § 29 BAO, der auch dem Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland Abkommensrecht inhärent ist, eine österreichische Betriebstätte begründen. Es…
…das bloße Überschreiten der 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Liechtenstein die Überwachungstätigkeit nicht zu einer inländischen Betriebstätte. Ob eine zur inländischen Besteuerung Anlass gebende Betriebstätte nach Art. 5 Abs. 1 gegeben ist, muss daher nach den allgemeinen Kriterien dieser Bestimmung…
…die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden wird, dann verbleibt es für 2006 bei der Steuerpflicht in…
…in Österreich - gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung, wobei die Räumlichkeiten, die auch nach § 29 BAO eine Betriebstätte bilden, gleichzeitig auch die Erfordernisse einer Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 Abs. 2 EStG 1988 erfüllen, sodass die Steuerpflicht der in Österreich tätigen…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998 auch noch für die Jahre 1993 und 1994 eine Steuerrückerstattung geltend macht…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach 10 jährigem Aufenthalt in Schweden seinen Wohnsitz nach Österreich zurück, wobei er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes…
…der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei auf fünf Jahre hat Österreich innerstaatlich eine Rechtsgrundlage geschaffen, die Abkommensverpflichtung zur Steuerentlastung innerhalb dieses erweiterten Zeitraumes zu erfüllen. Das BM für Finanzen hält daher nach wie vor an seiner mit Erlass vom 27. Mai 1980, AÖFV. Nr…
…derzufolge mit Wirkung ab 1992 eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% eingetreten ist. Das Recht, diese zu Unrecht mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
… 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner unterliegen demzufolge nicht der österreichischen Körperschaftsteuer. Sobald sich aber herausstellt, dass die Frist von sechs Monaten (183 Tagen) von den nach Österreich entsandten Arbeitskräften überschritten wird…
…eine Betriebstätte in der CSFR. Diese Auffassung gründet sich auf Abschnitt 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens; nach dieser international akkordierten Auslegung werden Zeiten, in denen ein Generalunternehmer die von ihm übernommenen Arbeiten an Subunternehmer weitergegeben hat, dem Generalunternehmer auch dann…
…die nur für die Dauer von 3 Wochen zur Verfügung stehen, stellen aber nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen keine inländische Betriebstätte im Sinn der genannten DBA-Bestimmungen dar. Das Bundesministerium für Finanzen lässt sich hiebei von einer mit Deutschland getroffenen Vereinbarung leiten…
…Druckverfahren, Human Resources) und der zu diesem Zweck der notwendige Büroraum samt der erforderlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, begründet hiedurch in diesen Büroräumen eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, die zugleich eine Betriebstätte im Sinn von Artikel II Abs. 1 lit. f…
…vor (EStR 2000 Rz 8023) oder 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der innerstaatlichen Abfuhrverpflichtung ausgestellt worden ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich…
…infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite…