Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
…sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgen, sondern bedarf der Durchführung einer Veranlagung in Österreich (Salzburger Steuerdialog, AÖF Nr…
Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…
Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
Entsendet eine ungarische Konzerngesellschaft einen Mitarbeiter für 2 Jahre zu einer österreichischen Konzerngesellschaft und wird zwischen den beiden Gesellschaften ein "Intercompany Agreement" abgeschlossen, in dem die ungarische Gesellschaft zwar als Dienstgeber des Mitarbeiters bezeichnet wird, demzufolge aber ein Lohnsplitting zwischen den beiden Gesellschaften stattfinden soll…
Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…
Wird ein in Schweden ansässiger schwedischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen (ohne schwedischer Betriebstätte) als Dienstnehmer angestellt und übt der Schwede seine dienstliche Tätigkeit überwiegend auf schwedischem Staatsgebiet aus, wobei auf österreichischem Staatsgebiet lediglich Kurzaufenthalte für Firmenbesprechungen uä. stattfinden, so steht das Besteuerungsrecht an den…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
EAS 3284, EAS 3041 und EAS 3305 stehen in einem engen Zusammenhang mit einer im Jahr 2009 gestellten Anfrage. EAS 3041 erläutert, dass ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Vergütungen für die Überlassung polnischer Arbeitskräfte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterliegt. Hierzu wurde die Rechtsauffassung vertreten…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
…Inlands- und einen steuerfreien Auslandsteil wäre nur dann erforderlich, wenn und insoweit Arbeitsleistungen für das österreichische Unternehmen in Österreich oder sonst außerhalb Russlands erbracht würden. Die Steuerfreistellung kann in unmittelbarer Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens im Lohnsteuerabzugsverfahren herbeigeführt werden, wenn dem Arbeitgeber ausreichende Nachweise über diese Voraussetzungen…
…der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für die Berechnung des auf die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte anzuwendenden Steuersatzes berücksichtigt werden. Die im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren vorgesehene Begünstigung für sonstige Bezüge (§ 67 Abs…
…4 DBA-Deutschland, sondern Art. 10 des Abkommens, sodass das Besteuerungsrecht daran nicht Deutschland, sondern Österreich zufällt. Im inländischen Lohnsteuerabzugsverfahren steht nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG. für beschränkt Steuerpflichtige sowohl der allgemeine Absetzbetrag als auch der Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag, nicht hingegen der Alleinverdienerabsetzbetrag…
…erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht…
…8 lit. a EStG). Diese Regelung gilt nicht nur im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern gemäß § 67 Abs. 11 EStG auch im Veranlagungsverfahren. Damit ist die deutsche Nachzahlung der Sozialversicherungspension - soweit sie die Jahre vor 1999 betrifft - bei der Ermittlung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz zu lassen. Die Vorjahresnachzahlung…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland erhalten und wird dies von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, bleiben allenfalls in Deutschland erzielte Einkünfte in Österreich progressionsunwirksam, sodass in Österreich keine sogenannte "Progressionsveranlagung" (Einkommensteuerveranlagung zur Wahrnehmung des im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigungsfähigen Progressionsvorbehaltes des Art. 23 Abs. 2 lit…
… 77 Abs. 3 EStG 1988 die Möglichkeit eröffnet, im Aufrollungsweg der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen. Da allerdings die nach der neuen Rechtslage vorzunehmende Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren vorgenommen werden kann, bestehen keine Bedenken, wenn die genannte Lohnsteueraufrollung unterlassen und die Umsetzung…