Überlässt eine österreichische GmbH, die nach Art. 16 DBA-USA abkommensberechtigt ist, Patente an eine US-Gesellschaft, die ihrerseits weltweit mit ihren Konzerngesellschaften hierüber Sublizenzverträge abschließt, dann liegen hiebei zwei Ebenen von Einkünfteflüssen vor. Einerseits die auf Grund der Lizenzvergabe in die USA zu leistenden…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
…ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen in den…
Überlässt eine österreichische Herstellerfirma ein von ihr entwickeltes Know-How im Wege eines Lizenzvertrages an eine südafrikanische Gesellschaft, dann ist das BM für Finanzen über Antrag der österreichischen Lizenzgebührenempfängerin bereit, - soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist - durch einen auf § 48 BAO…
…Hinweis in der Anfrage, dass die GesmbH als "Verkäufer" auftritt, im Widerspruch zu der der Anfragenbeantwortung zugrunde gelegten Feststellung der Anfrage steht, dass die Vertragspartner des Lizenzvertrages mit dem Hongkonger Unternehmen nicht die GesmbH, sondern die einzelnen EDV-Kunden sind. 24. Februar 1994 Für den…
…12 DBA-D grundsätzlich in Deutschland der Besteuerung; diese Lizenzgebühren sind dementsprechend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Wurden die durch die Lizenzverträge überlassenen Werte allerdings in einer inländischen Betriebstätte (dies kann auch die Zweitwohnung sein) geschaffen, sind die Lizenzgebühren in Österreich zu versteuern und…
…einer (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beteiligung an der österreichischen GmbH. Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine…
…feste Einrichtung es ist, die diese Urheberrechte verwertet, wären die Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der ausländischen festen Einrichtung anzusehen. Dies wird aber nicht anzunehmen sein, wenn die urheberrechtlichen Lizenzverträge von dem überwiegend in Österreich lebenden Künstler abgeschlossen werden (EAS 1817). Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2010
…nachzuweisen. Dieselben Grundsätze gelten, wenn Lizenzverträge mit US-Lizenzgebern abgeschlossen werden und das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich nachgewiesen werden kann (zu diesen Voraussetzungen zählt allerdings auch die Erfüllung der Bedingungen des Artikels 16 des Abkommens, also vor allem die Bedingung, dass…
…Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der spanischen festen Einrichtung anzusehen. Dies wird aber nicht anzunehmen sein, wenn - so wie bisher - die urheberrechtlichen Lizenzverträge von dem überwiegend in Österreich lebenden Künstler abgeschlossen werden. In Fällen dieser Art wird sich empfehlen, von Parteienseite einen sachgerechten Gewinnaufteilungsvorschlag mit dem zuständigen…
…die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf." Vereinbart nun eine österreichische Kapitalgesellschaft, die auf Grund eines Lizenzvertrages israelisches Know-how zur Herstellung bestimmter Kunststoffmischungen bezogen hat, mit dem israelischen Lizenzgeber…
…daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits 95% der Anteile einer griechischen Gesellschaft hält, auf 53% aufzustocken und hat die griechische Gesellschaft auf Grund eines Lizenzvertrages, der unmittelbar mit der österreichischen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, Lizenzgebühren an diese zu zahlen…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Stellt ein österreichisches Unternehmen einem chinesischen Unternehmen gegen Zahlung eines einmaligen Anschaffungsbetrags ein Lizenzpaket zur Verfügung, welches technisches Know-how für die Serienfertigung einer E-Maschine, eines Inverters (Leistungselektronik) und eines Getriebes sowie Steuerungssoftware umfasst, ist bei der steuerlichen Beurteilung des dafür zu entrichtenden…
Werden von inländischen Firmen hohe Lizenzgebühren an eine schweizerische Gesellschaft überwiesen, der im Sinn des schweizerischen Bundesratsbeschlusses vom 14. Dezember 1962 Thesaurierungs- oder Durchlaufeigenschaft zukommt, dann findet auf diese Zahlungen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen gemäß seinem Artikel 28 Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Waren aus Russland und der Ukraine in Europa vertreiben möchte, verpflichtet, hierfür ein Entgelt an eine in einem Drittland ansässige Gesellschaft dafür zu leisten, dass ihr diese Drittlandsgesellschaft Vertriebsrechte gewährt, dann ist vorweg zu klären, ob dieses Drittland ein DBA…
Werden niederländische Softwareprodukte in Sublizenz von der österreichischen Tochtergesellschaft des niederländischen Produkterzeugers an tschechische Subdistributoren zur Verwertung überlassen, so dürfen die dafür aus Tschechien an den österreichischen Sublizenzgeber gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien in Höhe von maximal 5% des…