Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
…ihren "Wohnsitz" im Sinn der mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland, dann dürfen im Fall des Todes des Partners die an die Partnerin fallenden Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag in Österreich gemäß Art. 5 des auf dem Gebiet der Erbschaftsbesteuerung mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht der…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…
Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einem britischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen nach einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rente zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten gemäß Artikel 18 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…
Unter EAS 1517 und EAS 1533 wurde die Auffassung vertreten, dass Renten aus einem Lebensversicherungsvertrag, der bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, in Deutschland keiner Abzugsbesteuerung unterzogen werden dürfen. Dies deshalb, weil sowohl nach dem geltenden als auch nach dem paraphierten künftigen Abkommen die…
Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…
…das ausschließliche Besteuerungsrecht an der in Höhe von rd. S 900.000,- aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag zufließenden Rente übertragen. Dieses zwischenstaatlich an Österreich übertragene Besteuerungsrecht kann allerdings nur nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechtes ausgeschöpft werden. Die als Gegenleistung für die seinerzeit eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlte…