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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1561

Deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/71-IV/4/99vom 22.11.1999

Wortlaut laut Findok

Unter EAS 1517 und EAS 1533 wurde die Auffassung vertreten, dass Renten aus einem Lebensversicherungsvertrag, der bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, in Deutschland keiner Abzugsbesteuerung unterzogen werden dürfen. Dies deshalb, weil sowohl nach dem geltenden als auch nach dem paraphierten künftigen Abkommen die Besteuerung von Renten grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Rentenempfängers vorbehalten ist. Eine gesonderte Behandlung der in Rentenzahlungen enthaltenen Zinsenanteile ist international unüblich (Hinweis auf Z 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 11 des OECD-Musterabkommens). Eine andere Rechtslage besteht hingegen, wenn keine Rentenzahlungen, sondern eine Einmalauszahlung der angesparten Versicherungssumme vorgenommen wird. In diesem Zusammenhang ist unter EAS 389 folgende Auffassung vertreten worden: "Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gem. 27 Abs. 1 Z. 6 EStG. der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen." Diese Rechtslage wird sich allerdings ab dem Wirksamwerden des paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens ändern. Denn nach dem neuen Abkommen wird dem Quellenstaat für Sparzinsen generell das Besteuerungsrecht entzogen werden. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

RentenKurzläufer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/71-IV/4/99
Stammnummer
2816
Gültig
22.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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