…Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gem. 27 Abs. 1 Z. 6 EStG…
…deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gemäß § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 der Fall), ergibt sich…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…
…so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gemäß 27 Abs. 1 Z 6 EStG der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs…
…eine Barauszahlung aus einem in der Schweiz steuerlich geförderten Produkt der "3. Säule" des schweizerischen Sozialversicherungssystems statt, dann tritt im Fall einer Auszahlung einer Lebensversicherungssumme (ausgenommen der Sonderfall eines sogenannten "Kurzläufers" im Sinn von § 27 Abs. 1 Z 6 EStG) keine Besteuerung der Kapitalertragsanteile ein…
…deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 des Abkommens gegeben. Nur dann, wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der "Kurzläufer" gem. § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 der Fall), ergibt…
…den Versicherer geleistet. Aus diesen Gründen liegt keine Versicherungssteuerpflicht vor. Der Versicherungsvertrag bleibt in seiner Gesamtheit als solcher bestehen, er ist daher nicht in 2 voneinander unabhängige Versicherungsverhältnisse zu trennen. Es liegt somit kein "Kurzläufer" gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a VersStG vor…
…5 Z 3 EStG kumulativ erfüllt sind. Somit müsse es sich um einen - Einmalerlag (keine laufenden Prämienzahlungen) und eine - Kurzläufige Versicherung (Verträge, die vor 2011 gekauft wurden mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 10 Jahren) handeln. Inwieweit der vorzeitige Rückkauf bei vereinbarter Laufzeit über…
…Abs. 1 Z 1 lit. a VersStG dem 11%igen Steuersatz, sofern ein Kurzläufer (Laufzeit unter 10 Jahren) vorliegt. Kommt es dagegen erst nach Vertragsabschluss zur Vereinbarung von Einmalzahlungen oder nicht für die gesamte Restlaufzeit vereinbarte Zuzahlungen, sind diese nach Punkt 3. Frage 26. des…
…Ganzen zu betrachten seien und daher der einzelne vom Normtypus abweichende Vertrag nicht per se als schädlich zu bezeichnen sei. Zur Frage, ob die Gewährung der IZP bei Wirtschaftsgütern berechtigt sei, bei denen nur kurzlaufende Verträge (genau 12 Monate) vorlagen, brachte die Bw. u.a…