…Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr widerlegbare Vermutung auf…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-USA gelten Geschäftseinrichtungen, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätten. Da bei jedem Einkaufsgeschäft auf die Einhaltung der benötigten Qualitätsstandards zu achten ist, kann eine Geschäftseinrichtung, die…
Schließt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einen Dienstvertrag mit einer schweizerischen Bank ab, auf Grund dessen er als Außendienstmitarbeiter Kunden in Österreich und in Süddeutschland zu betreuen hat, dann unterliegen die schweizerischen Bezüge insoweit der österreichischen Besteuerung als die Tätigkeit nicht in der Schweiz oder…
…Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht und Außensteuerrecht, AÖF 260/2009). Wenn das inländische Büro der Koordination der mit der Kundenbetreuung und Neukundenakquisition befassten Vertreter dient, wenn daher eine aktive Rolle bei der Umsatzerzielung (Produktvermarktung in Österreich) übernommen wird, spricht dies für den Bestand einer DBA-Betriebsstätte…
Ist Unternehmensgegenstand einer japanischen Gesellschaft die Vermittlung und Unterstützung von Exportgeschäften österreichischer und und anderer europäischer Produzenten nach Japan, dann unterliegt das japanische Unternehmen der inländischen Besteuerung, wenn es in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Japan unterhält. Als Betriebstätte im Sinn von…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
…mit § 99 EStG 1988 in Österreich einer 10%igen Abzugsbesteuerung. Wird daneben von der österreichischen Tochtergesellschaft mit ihrer niederländischen Muttergesellschaft ein "Dienstleistungsvertrag" abgeschlossen, in dem sich die niederländische Gesellschaft verpflichtet, die Tochtergesellschaft bei der Kundenbetreuung (persönliche Beratung, Ausbildung in den Bereichen Management, Planung, Produktkontrolle, Einkauf…
…dem Ergebnis, dass Betriebstätteneigenschaft des Repräsentanzbüros gegeben ist, weil dieses Büro im Vertriebsbereich des Unternehmens tätig wird und sich hiebei nicht bloß auf allgemein gehaltene Informations- und Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung, Reklamationsentgegennahme, kurzfristige Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann…
…Einrichtungen, die der Produktvermarktung dienen, nicht mehr bloße Hilfseinrichtungen. Wenn daher dieses Büro der Koordination der mit der Kundenbetreuung und Neukundenakquisition befassten Vertreter dient, wenn daher eine aktive Rolle bei der Umsatzerzielung (Produktvermarktung in Österreich) übernommen wird, spricht dies für den Bestand einer DBA-Betriebstätte…
…Einzelabrufe vornimmt, das Inkasso besorgt, für die post-sale-Kundenbetreuung zuständig ist sowie Reklamationen entgegennimmt und erledigt, dann werden die österreichischen Kunden durch den Einsatz einer inländischen Konzerngesellschaft offensichtlich in gleicher Weise von dem ausländischen Lieferanten betreut, wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet…
…Finanzen vertritt die Auffassung, dass in einem solchen Fall eine Aufteilung des GMBH-Bezuges auf die beiden Funktionen zu erfolgen hat. Jener Bezugsteil, der auf die technische Kundenbetreuung entfällt, unterliegt insoweit der österreichischen Besteuerung, als der Geschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet tätig geworden ist; insoweit ist…
…nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen. Anders wäre es, wenn die Kanzlei darüberhinaus wesentliche Kundenbetreuungsaufgaben für das österreichische Unternehmens wahrnimmt. 19. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…