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EAS 2090Kabeltrasse eines Kommunikationsunternehmens als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 87/2-IV/4/0202.07.2002

Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…

EAS 1721Satellitenschüsseln als Betriebstätten eines Kommunikationsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/14-IV/4/0001.09.2000

Mit Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren übereinstimmend festgestellt worden, dass dann, wenn von einem Telekommunikationsunternehmen Kommunikationsleistungen (Datentransport via Satellit) erbracht werden, die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird…

EAS 2258Verluste österreichischer Gesellschaften eines US-Konzerns mit Kommunikationsaktivitäten in Osteuropa und Asien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 214/1-IV/4/0331.03.2003

Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…

EAS 2390Liquidation der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft unter Aufrechterhaltung einer Reparatur- und Servicestelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/1-IV/4/0309.12.2003

Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

  Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…

EAS 1135Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/9729.11.1997

Gründen in Deutschland ansässige Personen in Österreich eine KEG mit dem Ziele, im Wege dieser Personengesellschaft Vortragstätigkeiten für Kommunikationstraining und EDV-Training für in Österreich lebende Privatpersonen abzuhalten, dann stellen die Räumlichkeiten dieser inländischen KEG für die deutschen Gesellschafter eine Betriebstätte im Sinn des § 29…

EAS 1631Informationsbeschaffende Messanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/0028.03.2000

…bei österreichischen Energieversorgungsunternehmen Messgeräte, die der Erfassung und Weiterleitung von Daten per Modem nach Großbritannien dienen und die dem britischen Unternehmen solcherweise ermöglichen, per Fax, Telefon, Post und anderen Kommunikationswegen seine vertraglich eingegangenen Dienstleistungsverpflichtungen (betriebliche Fernüberwachung, Optimierung der Energiebereitstellung, Reduzierung von Leitungsverlusten, Kontrollrechnungen, Statistiken usw.…

EAS 1368Antennen und Satellitenschüsseln als Betriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/20-IV/4/9804.02.1999

…kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an, würde man in den bloßen Telefonapparaten dieser Gesellschaft vermutlich noch keine Betriebstätten erblicken; auch dann nicht…

EAS 197Verlagerung ausländischer Anlauf- und Markterschließungsverluste auf die inländische Konzernspitze
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/120-IV/4/9219.11.1992

…dass diese Kosten der Vertriebstochtergesellschaft (Lohnaufwand, Vertriebskosten, Personalfindungskosten, Kommunikationskosten, Telefonkosten, Übersetzungskosten) trägt, ist die Fremdverhaltenskonformität einer solchen Vorgangsweise ernstlich in Zweifel zu ziehen. Sollten die Verluste in der Vertriebstochtergesellschaft ein derart dauerhaftes und gravierendes Ausmaß erreichen, dass hiedurch der Beteiligungswert an der Tochtergesellschaft geschmälert wird…

EAS 469Ausweitung deutscher Handelsvertretertätigkeiten auf Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 260/16/1-IV/4/9406.07.1994

…könnten allerdings Anlass für eine andere Beurteilung bieten). Das gleiche wird üblicherweise gelten, wenn diese Kommunikationseinrichtungen in einem Hotel (mit stets wechselnder Zimmerbenutzung), in der Wohnung eines befreundeten Kollegen oder in einem im laufenden Fahrbetrieb eingesetzten Wohnmobil eingerichtet werden. Wird in Österreich eine Kapitalgesellschaft zu…

EAS 3058Errichtung von Speicherwerken und Vermarktung ihrer Kapazitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0900-IV/4/200924.04.2009

…EAS 2090 (Kabeltrasse eines Kommunikationsunternehmens als Betriebstätte) und EAS 2881 (Wasserleitung als Betriebstätte) kann keine gegenteilige Auffassung abgeleitet werden. Denn in diesen beiden EAS ging es um die Erbringung von aktiven gewerblichen Dienstleistungen mittels eines Leitungssystems (Datentransport durch ein Kommunikationsunternehmen und Wassertransport durch ein Wasserwerk…

EAS 1427Irisches Unternehmen mit österreichischem Aktivitätsfeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/2-IV/4/9915.03.1999

…Handelsunternehmen als dessen "verbundenes Unternehmen" im Sinn von Artikel 9 des OECD-Musterabkommens anzusehen ist. Sollte sich im übrigen erweisen, daß lediglich der Schriftverkehr und diverse sonstige Kommunikationen wie etwa Auftragserteilungen an inländische Frachtführer, Aufträge an inländische Inkassobüros usw. im Umweg über Irland abgewickelt werden…