Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
…der inländischen KG, der einer österreichischen Gesellschafter-GmbH steuerlich zuzurechnen ist, steuerfrei (wenn die mittelbar von der inländischen Kommanditistin gehaltene Auslandsbeteiligung das ab 2004 maßgebende Mindestbeteiligungserfordernis von 10% erreicht). Unter diesen Gegebenheiten ist aber auch der einer deutschen GmbH-Kommanditistin zufallende Teil der Auslandsschachteldividende steuerfrei…
Ist eine österreichische GMBH als Kommanditistin an einer deutschen GMBH&CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der…
Ist eine österreichische GmbH zu 98% als Kommanditistin an einer deutschen GmbH&Co KG beteiligt und erleidet die deutsche operativ tätige Gesellschaft in ihren deutschen Betriebstätten Verluste, dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen…
Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…
Vergibt eine betriebführende österreichische KG (Ö-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin eine deutsche GmbH (D-GmbH) ist, an eine griechische Kommanditpersonengesellschaft (GR-KG), deren 100-prozentige Kommanditistin wiederum die Ö-KG ist, einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö…
Schüttet eine österreichische GmbH an ihre zu 99% beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn…
Wird die deutsche Mutter-GmbH einer österreichischen GmbH in eine gewerblich tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die…
…errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X…
…1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche GmbH als einzige Kommanditistin an einer österreichischen Produktions- und Handels-GmbH und Co KG beteiligt (Komplementärin ist eine inländische Tochter-GmbH der deutschen GmbH), die ebenfalls Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen bezieht, dann stellen die inländischen…
…deren Kommanditist eine andere deutsche GmbH & CoKG ist (=Obergesellschaft), nach Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der Obergesellschaft (eine GmbH) gezahlt werden. Der Auffassung der deutschen Seite kann indessen insoweit nicht gefolgt…
…von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften. Ist daher eine schweizerische Kapitalgesellschaft als Kommanditistin an einer operativ tätigen österreichischen Personengesellschaft (GmbH&Co KG) beteiligt, die ihrerseits 100% der Anteile an einer operativen tschechischen Tochterkapitalgesellschaft hält, dann ist die tschechische Gewinnausschüttung in den Händen der schweizerischen Kommanditistin auf Grund des …
…mit der deutschen Rechtslage insgesamt als Körperschaftsteuersubjekt eingestuft, das angesichts der Nennung in Anlage 2 zum EStG einer originären deutschen Kapitalgesellschaft gleichgestellt ist. Ist daher eine deutsche KGaA als einzige Kommanditistin an einer österreichischen Handels-KG beteiligt, dann ist eine von einer tschechischen Tochter-GmbH…