…Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass eine deutsche Steuerersparnis, die nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche…
…deutschen Produzenten (durch die die deutsche Steuerverwaltung Kenntnis von den Beratungsaktivitäten in Österreich erlangt) kann aber von der Wiener Kommissionärin auf der Grundlage von Art. 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden. 30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…deutscher Konsultationen nach Lösungen gesucht. Sollte es daher im vorliegenden Fall so sein, dass die deutsche Steuerverwaltung in Kenntnis der vorliegenden EAS-Auskunft darauf besteht, unter Hinwegsetzung über die im Entsendungsvertrag ausdrücklich vereinbarte Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum österreichischen Arbeitgeber im Entsendungszeitraum einen Arbeitgeberwechsel zur deutschen…
…Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies…
…Eintritt der Verjährung zurückzuführen ist, entzieht sich der ho. Kenntnis, ist aber auch für die Frage der Steuerberechtigung in Österreich irrelevant.Die Rechtslage wäre im Fall Deutschlands nur dann eine andere, wenn - was an sich nicht angenommen wird - sich herausstellen sollte, dass die deutsche Steuerverwaltung…
Wird ein deutsches Orchester engagiert, das als Orchester-GmbH konstitutiert ist und ein Entgelt von 1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet…
…EG-Gemeinschaftsrecht die vorstehende Rechtsbeurteilung beeinflussen könnten, kann ohne Kenntnis, wie Deutschland in einem reziproken Fall österreichische Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft behandeln würde, im ministeriellen Express-Auskunftsverfahren nicht Stellung genommen werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Deutschland zB im Wege des deutschen Veranstalters) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hierbei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht, wird sich die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 19 DBA-Deutschland empfehlen. 12. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…jene Bezugsteile, die das deutsche Architektenbüro in der Folge an die von ihm unter Vertrag genommenen Subauftragnehmer zahlt; und zwar auch dann nicht, wenn die Subauftragnehmer in Österreich steuerpflichtig sein sollten. 27. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt; dies gilt auch in Fällen von österreichisch/deutscher Doppelstaatsbürgerschaft. Eine zu Unrecht in Österreich erhobene Lohnsteuer ist daher rückzuzahlen, wobei dies im Rahmen einer bereits in Gang gesetzten Arbeitnehmerveranlagung erfolgen kann. Das mit der Arbeitnehmerveranlagung befasste Finanzamt wurde hierüber in Kenntnis…
…Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis…
…Gesellschaft), EAS 874 (deutsche Konzertagentur als Opernproduzent), EAS 657 (britischer Sportveranstalter für Honorare an eine niederländische assistenzleistende Gesellschaft) vertreten. Die irische Gesellschaft wird aus dieser Haftung durch das DBA-Irland nicht entlassen; denn das DBA-Irland verpflichtet lediglich, die der irischen Gesellschaft zufließenden Einkünfte, nicht…
…einer vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache abzufassen (Z 9 EU-VPD). Da in Österreich nach Art. 8 B-VG die deutsche Sprache als Staatssprache vorgeschrieben ist, ergibt sich damit aus der EU-VPD, dass die landesspezifische Dokumentation für Österreich in deutscher Sprache erstellt werden muss.…