Wird von einem in Österreich ansässigen Investor in den USA eine Kapitalgesellschaft gegründet, die in der Folge dort ein Gebäude erwirbt und wird dieser US-Kapitalgesellschaft von dem österreichischen Investor ein Darlehen gewährt, das dieser Investor bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat, wobei die von…
Veräußert eine US-Immobilien-Personengesellschaft, an der eine österreichische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, im Jahr 1997 einen Großteil ihres amerikanischen Liegenschaftsbesitzes und kann der hierbei anfallende Veräußerungsgewinn nach US-Steuerrecht (Sec. 1031 Internal Revenue Code betr. "like-kind exchange provision") auf eine Ersatzliegenschaft übertragen werden, sodass…
…der der Gesellschaft - und nicht ihren Tochtergesellschaften - gehört (arg.: "deren Aktivvermögen"). Das im Konzernabschluss miterfasste Immobilienvermögen der Tochtergesellschaften zählt hierbei nicht zum Aktivvermögen der Muttergesellschaft; die Beteiligung an der Tochtergesellschaft bildet bei der Muttergesellschaft vielmehr bewegliches Vermögen (selbst wenn das Vermögen der Tochtergesellschaft überwiegend aus…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…
Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100% aus unbeweglichem Vermögen - und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie - bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß…
…steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien…
…von der amerikanischen Besteuerung freizustellen ist, wenn es sich bei den Vermögenswerten nicht um US-Immobilienvermögen und US-Betriebstättenvermögen im Sinne der Artikel 5 und 6 DBA handelt. Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens…
…Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte (bei einer betriebsführenden polnischen KG) oder von polnischem Immobilienvermögen (bei einer bloß vermögensverwaltenden polnischen KG) entstehen lässt, auf das Artikel 13 Abs…
…unter den betrieblichen Einkunftsarten zu erfolgen hat - Einkünfte aus Kapitalvermögen bildet. Deutsche sondergesetzliche Bestimmungen, nach denen das als Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft gehaltene Immobilienvermögen als eigenes (körperschaftsteuerfreies) Körperschaftsteuersubjekt ("Zweckvermögen") betrachtet wird, entfalten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung. Eine Erfassung thesaurierter Gewinne in den Händen…
…inländischen Geschäftsführerbezüge der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Bei der steuerlichen Erfassung der Geschäftsführerbezüge können jedoch die im deutschen Immobilienvermögen des Geschäftsführers erlittenen Verluste nicht berücksichtigt werden. Dies kann aber nicht mit dem Vorwurf eines potentiell EU-widrigen Regelungsinhaltes des Einkommensteuergesetzes belastet werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt…
… Kommentar Internationales Steuerrecht, Tz 13-76). Das Abkommen enthält keine näheren Erläuterungen zu der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein, dass dies stets bei "Überwiegen" im Sinn von mehr als 50% gegeben…
…für den saudi-arabischen Investor, der sämtliche seiner Kapitalgesellschaften unter seiner Kontrolle behält, nichts an der Zugriffsmöglichkeit auf das inländische Immobilienvermögen ändern würde. Ein Steuerabzugsverfahren ist für die gegenständlichen Zinsen nicht vorgesehen, sodass die Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein…
…aus dem schweizerischen Wertpapiervermögen der KG der österreichischen Besteuerung zugeführt werden, und dass die Einkünfte aus dem deutschen Immobilienvermögen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden. Allerdings müssen die Einkünfte nach österreichischem Recht ermittelt werden. Die in dieser Richtung hin ungeprüfte Übernahme eines in der Abrechnung…
…Tochtergesellschaft steht. Diesfalls müsste das Verkehrswertverhältnis auf Basis sämtlicher unmittelbar und mittelbar gehaltener Vermögenswerte der österreichischen GmbH ermittelt sowie auf deren Geschäftszweck abgestellt werden. Liegt der Anteil des französischen Immobilienvermögens bei ca. 45% und bildet dieses nicht den hauptsächlichen Geschäftszweck der sachverhaltsgegenständlichen Gesellschaft, so ist…
…abzustellen (EAS 1224, EAS 3146, EAS 3193). Hierbei ist das Wertverhältnis des rumänischen Immobilienvermögens zum übrigen Aktivvermögen der Gesellschaft zu ermitteln. Schulden bleiben bei dieser Wertermittlung außer Ansatz (EAS 1224, EAS 3146 unter Berufung auf Z 28.4 des OECD-Kommentars zu Art. 13 OECD…
…Rechtsnachfolgers (Kft) steuerlich zu erfassen wären, allerdings bei Option zur Buchwertfortführung unter Aufrechterhaltung ihrer Steuerhängigkeit in Ungarn unbesteuert bleiben. Da gemäß Artikel 6 das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Immobilienvermögens Ungarn vorbehalten ist und Ungarn die Ausübung dieses Besteuerungsrechtes nicht auf Grund des DBA…
Wird von niederländischen Investoren in Österreich die A-GmbH&CoKG als ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei - neben der österreichischen Komplementär-GmbH - eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen…
Erwirbt eine maltesische Kapitalgesellschaft eine österreichische Immobilie und bietet sie diese ausländischen Interessenten an, wobei jedoch kein Kaufpreis angesetzt, sondern eine Verlosung (jedes Los à 99 Euro) organisiert wird, dann stellt sich dieser Vorgang, wenn die Verlosung tatsächlich gegenüber einem unbestimmten Personenkreis durchgeführt wird, nicht…
Art. 13 Abs. 4 DBA-Kanada sieht vor, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft, deren Vermögen vorwiegend aus in Österreich gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung…