RIS AI
9 Treffer1502 msnur geltende Fassungen
EAS 314Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

  Durch § 103 Abs. 4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen…

EAS 626Innerdeutsche Schenkungen bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/50/1-IV/4/9524.04.1995

…Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die sich daraus ergibt, dass das deutsche Grundvermögen in Österreich…

EAS 100Beteiligung an ungarischer Kommanditgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2170/1/1-IV/4/9212.03.1992

…zu adaptieren. Dementsprechend müssen auch die im österreichischen Recht verankerten Liebhabereigrundsätze auf Auslandsaktivitäten angewendet werden. Eine Berücksichtigung der Sonderausgabe des Verlustvortrages für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird nur im Billigkeitsweg in Einzelfällen zur Beseitigung von Härtesituationen, nicht daher bei Steuersparmodellen, zugelassen…

EAS 289Negativer Progressionsvorbehalt durch Verlustvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2249/1/1-IV/4/9304.08.1993

…Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für…

EAS 387Verlustvortrag und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/57/1-IV/4/9418.02.1994

…dann vor, wenn zwei Staaten bei einem Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben…

EAS 622Verlustvortrag und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1470/1/1-IV/4/9521.04.1995

…Steuerpflichtigen dessen Einnahmen (doppelt) besteuern, sondern in einem weiteren Sinn auch dann, wenn beide Staaten dem Grunde nach abzugsfähige Ausgaben unberücksichtigt lassen. Härten, die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für…

EAS 1653Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/0008.05.2000

…Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL…

EAS 2139Frage des Verlustvortrages für deutsche KG-Verluste
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/56-IV/4/0205.11.2002

…findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen Berücksichtigung dieser Alt-Verluste entgegen. Vom Ergebnis her betrachtet kann dies allerdings nicht als unbillige Härte aufgefasst werden, da die Änderung der VwGH-Judikatur nicht dazu führen sollte, alle formal bereits rechtskräftigen…

EAS 1581Progressionsvorbehalt bei vorübergehender Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/9905.01.2000

…in einem solchen Fall beide Staaten jenen Steuersatz anwenden, der auch bei allen anderen Steuerpflichtigen in gleichen Jahreseinkommensverhältnissen angewendet wird, kann für den betroffenen Steuerpflichtigen nicht als unbillige Härte angesehen werden. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: