Entspricht ein nach dem ungarischem Trustgesetz errichteter Trust (Bizalmi Vagyonkezelés) sinngemäß den im Erkenntnis des VwGH vom 20.9.1988, 87/14/0167, dargelegten Kriterien eines dort beurteilten Ermessenstrust ("discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen…
…steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer österreichischen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der…
…sie nach dem Recht des ausländischen Staates wie Dividendenausschüttungen behandelt werden, nicht unter Artikel 10, sondern unter Artikel 21 des DBA fallen. Dies deshalb, weil dem Begünstigten keine "Gesellschaftsrechte" zustehen und daher diese Voraussetzung des in Art. 10 Abs. 3 umschriebenen Dividendenbegriffes nicht erfüllt sind…
…Tschechien noch vor der geplanten Veräußerungstransaktion in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, dann geht damit die Liegenschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die Kapitalgesellschaft über und löst nach österreichischem Recht in den Händen der österreichischen Gesellschafter eine Realisierung der stillen Reserven aus; und zwar ungeachtet des Umstandes…
…Deutschland ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen; denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalanlagegesellschaft. Die Gewinnverteilungen unterliegen daher bei den österreichischen Investoren der Einkommens- bzw. Körperschaftsbesteuerung, wobei ein nachgewiesener deutscher Kapitalertragsteuerabzug mit…
…Grund des Artikels 15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalgesellschaft". 5. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…15 Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalgesellschaft". Anmerkung : Gleichlautend mit EAS 825 03. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…zu werden, da hiefür eine eingehendere Durchleuchtung der maßgebenden Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorgenommen werden müsste. Sollte der Kundenstock im Wege einer steuerlich anzuerkennenden Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
…Darlehen und andere Mittel, die der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden und zwar auch dann, wenn sie nach dem Wortlaut des Gesellschaftsrechts nicht als Kapital gelten, wenn deren Erträge aber nach innerstaatlichem Recht oder nach innerstaatlicher Praxis wie Dividenden behandelt werden. Das Abkommen lässt nicht…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…
…Abkommens lässt offen, ob es sich bei dem "Kapital" um das Nennkapital im gesellschaftsrechtlichen Sinn oder um die Kapitalausstattung im steuerlichen Sinn handelt. Da Doppelbesteuerungsabkommen - sofern sich nicht aus dem Abkommenszusammenhang Gegenteiliges ergibt - stets auf der Grundlage des OECD-Kommentars ausgelegt werden, ist auf die…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…