…und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - z.B. einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend…
…nach denen a) ein Fall einer Assistenzleistung der ungarischen an die österreichische Gesellschaft vorliegt, b) ein Fall einer Arbeitskräftegestellung vorliegt, oder c) ein Fall vorliegt, bei dem die österreichische Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber ist. Zur Abgrenzung zwischen diesen Gestaltungsvarianten siehe zB EAS 929 und EAS 1314…
…und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - z.B. einer OHG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG und des KStG die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend…
…Frage sein, ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende Unternehmen sind. Hiebei wird das Naheverhältnis in dem weiten Sinn des Artikel 9 des DBA-Zypern maßgebend sein (es ist darnach keine kapitalmäßige Verflechtung der beiden Gesellschaften nötig; auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im…
…Gewinnanteil des Künstlers sondern auch jenen der juristischen Person trifft wird durch das Abkommen nicht unterbunden (siehe diesen aus Z 11 lit. b letzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA ableitbaren Grundsatz). Die schweizerische Gesellschaft ist aber berechtigt, auf der Grundlage von …
…Österreich entsandtes Personal (Expatriates) die seinerzeit verbindlich eingegangen Pensionsverpflichtungen weiterhin aufrechterhalten hat. Im Fall der EAS 765 stellten daher die im Umlageweg der österreichischen Gesellschaft angelasteten Vorsorgezahlungen für den Arbeitnehmer "nichtsteuerbare" Bezugsteile im Sinn des § 26 Z 7 lit. b EStG 1988 dar; dies deshalb…
…Wohnung eines in Österreich lebenden Vorstandsmitgliedes der japanischen Gesellschaft sein, wenn darin unternehmesspezifische Tätigkeiten (z.B. Betreuung japanischer Kunden bei ihren Österreich-Aufenthalten und der europäischen Produzenten aus Anlass ihrer Japan-Reisen, Anfertigung von Übersetzungen, Leitungsaktivitäten für die japanische Gesellschaft wie Finanz- und Geschäftsplanung) ausgeübt…
…steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen. 14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…nach der derzeitigen Verwaltungspraxis die Abkommensberechtigung der Schwestergesellschaft isoliert von ihrer Organverbindung beurteilt. Mit anderen Worten, die Berechtigung der niederländischen Gesellschaft geht nicht dadurch verloren, dass sie Organgesellschaft der niederländischen Muttergesellschaft ist. Diese Sichtweise über die isolierte Betrachtung der Abkommensberechtigung von Organgesellschaften ist mit Deutschland…
…Finanzen erwirkt werden (siehe z.B. EAS 1082 und 1151). Nimmt eine österreichische Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft (eine in den USA als Personengesellschaft besteuerte Limited Liability Company) vor, dann könnte auch bei Typisierung der US-Gesellschaft als Kapitalgesellschaft keine Quellensteuerentlastung auf der…
…österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T. in Ungarn nach dem Intransparenzprinzip als Körperschaft besteuert wird und dass daher nach ungarischem Recht die Einkünfte nicht dem österreichischen Gesellschafter, sondern der ungarischen Gesellschaft…
…österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T. in Ungarn nach dem Intransparenzprinzip als Körperschaft besteuert wird und dass daher nach ungarischem Recht die Gewinne nicht dem österreichischen Gesellschafter, sondern der ungarischen Gesellschaft…
…der Entgegennahme von Bestellungen, so wird unter folgenden Voraussetzungen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet : a) Der Bestellungen entgegennehmende Außendienstmitarbeiter besitzt zwar keine Verkaufsabschlußvollmacht (Bestellvertreter), hat aber die "Verfügungsgewalt" über das Auslieferungslager (d.h. er hat nicht…
Hat ein österreichischer Gesellschaftergeschäftsführer nach seiner Pensionierung seine Ansässigkeit aus Österreich nach Malta verlagert und lässt er sich in der Folge eine Pensionsabfindung von seiner Gesellschaft auszahlen, dann fällt dieser Vorgang nicht unter Artikel 18 des DBA-Malta, mit der Folge, dass er in Österreich…
…Sollte auf französischer Seite die eingebrachte Ungarn-Beteiligung mit dem Marktwert, sonach mit einem Wert angesetzt werden, der höher ist als der korrespondierende österreichische Wertansatz (der sich aus der "Buchwertfortführung" für die einbringungsgeborenen Anteile an der französischen Gesellschaft ergibt), dann führt dies auf österreichischer Seite…
…es tritt daher z.B. gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz keine beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der der inländischen Betriebstätten zurechenbaren Gewinne ein. Dieser Umstand bleibt aber hinsichtlich der vom DBA nicht berührten Steuerangelegenheiten ohne Auswirkung; daher wäre z.B. die schweizerische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug für ihren…
…ihr zugehöriger immaterieller Geschäftswert anzusehen ist, der diese Gesellschaft damit über eine reine Routinefunktionsgesellschaft hinaushebt, ihr Entrepreneurrolle zuerkennt und solcherart die Zurechnung eines über bloße Routinewerte hinausgehenden Gewinnes rechtfertigt. Bei einem Sachverhaltsbild, bei dem die österreichische Gesellschaft das weltweite Marketing, die Public Relations, Investor Relations…
…d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen Gesellschaften dann ist zunächst nach österreichischem Recht das Jahreseinkommen zu ermitteln; ob hierbei die deutschen Verluste ausgeglichen werden können, hängt von dem Nachweis ab, dass es sich hierbei nicht um nach österreichischem Recht (z.B…
…Ltd., die nun ihrerseits das Werk an ein Gesellschaft in Malaysien weiterverkauft, wobei es Aufgabe der A-Ltd. ist, das Werk zu demontieren und schiffsmäßig zu verpacken und wobei dieser Auftrag von der A-Ltd. an die ebenfalls auf einer Kanalinsel errichtete B-Ltd. erteilt…
…Gesellschaft B verschmolzen, wobei der Verkehrswert der Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft auf 200 angewachsen ist, dann untersagt das Abkommen den hierbei realisierten Aufwertungsgewinn von 100 in Österreich zu besteuern, falls Frankreich unter steuerlicher Buchwertfortführung (100) einen Besteuerungsaufschub gewährt. Wenn nun die übernehmende französische Gesellschaft…