…des Artikels 7 und die Beurteilung seiner Rechtsfolgen haben sich auf den von der OECD veröffentlichten "AOA" zu stützen. Darnach können einer Betriebstätte Kapitalbeteiligungen nur zugerechnet werden, wenn sie funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebstätte dienen (VPR 2010 Rz 190). VPR 2010 Rz…
…wird hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Lohnsteuerabzugspflicht bestehen (EAS 1407). Denn maßgebend für die Beurteilung, ob eine Leistungsbeziehung zu dem inländischen Unternehmen als unmittelbares Dienstverhältnis zu werten ist, sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Dieser auf der wirtschaftlichen…
…von Unternehmensmitarbeitern der Betriebsstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf die ihr zuzurechnenden immateriellen Vermögenswerte ausgeübt werden, zu denen auch das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Report Part I/125, EAS 3010). Die gegenständliche Beteiligung müsste funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Personengesellschaft…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…Kapitalgesellschaft zu dem Zweck gegründet, dass sie Räumlichkeiten den deutschen Vertretern zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich zur Verfügung stellen kann, so ist nicht auszuschließen, dass hiedurch - je nach dem Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse - eine Betriebstätte in Österreich eingerichtet wird. Dies nach Auffassung des Bundesministeriums…
…die nur unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens…
…abgeleitet werden, daß ein solcher Ansässigkeitswechsel nicht stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als…
…Beurteilung vom Gesamtbild der maßgebenden Sachgegebenheiten abhängt. Würden etwa die Umstände darauf hindeuten, dass von vornherein nur eine interimistische Wohnsitznahme in Großbritannien für die Dauer der in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung…
…Zeitraum zu einem englischen Unternehmen entsendet und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht, z.B. weil: nur das österreichische Unternehmen in der Lage ist, über die Höhe der Bezüge des Arbeitnehmers zu entscheiden, Meinungsverschiedenheiten aus…
…1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…
…nach Eintritt größerer Erfolge der Afrika-Tochtergesellschaften im Jahr 2007 so hohe Gewinnausschüttungen an die M-Holding erfolgten (10 Mio USD gegenüber bisher zugeflossenen Zinsen von 3 Mio USD), dass diese nunmehr eine Weiterausschüttung an die Ö-Holding vornehmen kann. Das Gesamtbild dieser Verhältnisse deutet…
…drei Monaten an ein englisches Unternehmen verleiht und wenn nach dem Gesamtbild der wirtschaftlich bedeutsamen Gegebenheiten die Arbeitgebereigenschaft dieses österreichischen Unternehmens außer Zweifel steht, zB weil: nur das Verleihunternehmen in der Lage ist, über die Höhe der Bezüge seiner Arbeitnehmer zu entscheiden, Meinungsverschiedenheiten aus dem…
…in Wien an der Ansässigkeitsbeurteilung etwas ändert, kann ohne genaueren Einblick in das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse nicht ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und…
…begründet, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, weil dies unter den gegebenen Umständen (bei Überziehen der 70-Tage-Frist der Zweitwohnsitzverordnung durch behauptetes Auswärtswohnen) vom Gesamtbild der Sachverhaltsgegebenheiten abhängt und daher als Sachverhaltsfrage von der zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…gewinnen. Ob der Aufstellungsort der Abfallverwertungsanlage daher eine so intensive Etablierung auf dem tschechischen Staatsgebiet darstellt, dass ihm Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist, wird vom Gesamtbild der Verhältnisse abhängen. Nach Auffassung des BMF wird - wie sich aus dem OECD-Beispiel erschließen lässt - der jährliche Wiederholungszeitraum umso länger…
…steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Entspricht daher eine in Ungarn errichtete GesmbH & Co KG nach dem Gesamtbild ihrer Verhältnisse einer vergleichbaren österreichischen Mitunternehmerschaft, dann lösen Vorgänge zwischen der ungarischen KG und dem österreichischen Kommanditisten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung…
…die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt (EStR 2000 Rz 5424 und die dort zitierte Judikatur). Damit kann aber das nur auf Rechtsfragen ausgerichtete ministerielle EAS-Verfahren nicht als…
…Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren Zugang zu den Vorteilen des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verschaffen und Portugal auf diesem Weg zu einer Reduktion der Quellenbesteuerung auf Zinsen zu…