…entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, das Gesamtbild der Tätigkeit ist, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist. Dass die Fahrtätigkeit der beiden betroffenen Personen nach der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise als nicht selbständige Tätigkeit zu beurteilen…
…Dieser Hundertsatz beträgt für das Jahr 2004 0,40% der Bemessungsgrundlage. Insgesamt überwiegen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im vorliegenden Fall bei allen Auftragnehmern außer bei C1 und C2 jene Kriterien, die für die Annahme einer nicht selbständigen Tätigkeit und damit für ein Dienstverhältnis iSd …
…Die Betriebsaufgabe beider betrieblicher Einkunftsarten sei in der Einkommensteuererklärung für 2009 erklärt worden. In Anlehnung an die UFS-Entscheidung vom 31.5.2011, RV/0581-L/09, werde darauf hingewiesen, dass die Bf im Jahr 2009 sämtliche unternehmerische Tätigkeiten aufgegeben habe und somit kein Unternehmen…
…alles in Bezug zu den doch erheblichen Gesamtausbildungskosten von ca. € 5.800,00, kann der Unabhängige Finanzsenat nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im vorliegenden Fall nicht davon ausgehen, dass sich die Bw ernsthaft bemüht, den Beruf eines NLP-Coaches tatsächlich auszuüben und damit relevante…
…des Gesamtbildes der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse komme man zu dem Ergebnis, dass Deutschland der Staat ist, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen, und somit die Position des Wohnstaates in Bezug auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland einnimmt. Seit Beginn ihrer Tätigkeit in…
…der die uneingeschränkte Steuerpflicht und Erbringung in Deutschland belege. Des weiteren habe er um die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gebeten. In einem Beratungsgespräch habe er geschildert, dass er neben seiner Tätigkeit im Büro in Unternehmenssitz 2014 auch teilweise von zuhause (Elternhaus in Ort_E und Wohnsitz…
…in der Vereinbarung festgelegten Gesamtbetrag für die gesamten Verpflichtungen erhalten. Die einzelnen Chormitglieder hätten einen bestimmten Stundensatz für die musikalischen (8 Euro pro Stunde) und die szenischen Proben (16 Euro pro Stunde) und eine Pauschale pro Aufführung erhalten. Da nach dem Gesamtbild der Tätigkeit die…
…zu sein. Solche Leistungen außerhalb der in Abs. 1 genannten Mindesteinsatzzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt und mit einem vorab vereinbarten Stundensatz honoriert. § 6 Honorierung 1 Dem Arbeitsmediziner gebührt für seine arbeitsmedizinische Tätigkeit ein Jahreshonorar von ATS 168.000,00 plus 20% MwSt, welches in…
…sprechen. Das sind insbesondere das Fehlen eines für eine selbständige Tätigkeit entscheidenden Unternehmerrisikos und das Fehlen einer Vertretungsbefugnis (vgl. etwa VwGH 17.5.1989, 85/13/0110). Entscheidend für die Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (Doralt, EStG18…
…Ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Umstellung der Tätigkeit nur zum Schein vorgenommen wurde, um daraus einen steuerlichen Vorteil zu gewinnen, wie das Finanzamt offensichtlich unterstellt, ist der Aktenlage jedenfalls nicht zu entnehmen. Bei einem derartigen Gesamtbild ist es auch nicht maßgeblich, dass die Berufungswerberin…
…der Aspekt der wirtschaftlichen Unabhängigkeit. In dieser Hinsicht bedürfe es der Prüfung, ob das konkrete Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmerähnlichen so beschaffen sei, dass dieser trotz fehlender persönlicher Abhängigkeit nicht mehr in der Lage sei, seine Arbeitskraft, insoweit er durch das konkrete Rechtsverhältnis an der…
…Maßgebend für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung als Dienstverhältnis sind nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Der Legaldefinition des § 47 Abs…
…Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle iSd § 1 Abs 1 LVO ist somit vom grundsätzlichen Betätigungstyp her das Vorliegen von Einkünften zunächst grundsätzlich anzunehmen. Liebhaberei liegt daher nur vor, wenn die (behauptete) Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Insbesondere eine Tätigkeit…
…denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, sei auf die von der Judikatur des VwGH entwickelten weiteren Kriterien abzustellen, und diese seien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen. Aus den durchgeführten Einvernahmen mit den Trainerinnen …
…hat der Unabhängige Finanzsenat eine unwesentlich geringere Tätigkeitsvergütung (die der Höhe nach allerdings unstrittig war) beibehalten. Beim anzustellenden Fremdvergleich ist nicht nur die Höhe der Vergütung zu hinterfragen, sondern auch, ob sich die Einkünfteverteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als angemessen erweist. Die in der…
…EUR 881.629,10. Es ist daher - in einer jahresübergreifenden Betrachtung - davon auszugehen, dass neben der organschaftlichen Tätigkeit als Stiftungsvorständin auch ein entsprechender sich abhebender Betrieb vorliegt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass im gegenständlichen Fall ***Ges*** persönlich zur Stiftungsvorständin berufen wurde, die Widerrufe an sie…
…entstanden sei und zwar über mehrere Jahre verteilt, da der Bf. ja bekanntermaßen von mehreren Galerien ausgeschlossen worden sei. Die Vertreterin des Finanzamtes führte zum Streitthema Verjährung wörtlich folgendes aus: "Wir haben seit 2001 aktenkundig die Verluste aus dieser künstlerischen Tätigkeit, 2001 wurde endgültig veranlagt…
…denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, sei auf die von der Judikatur des VwGH entwickelten weiteren Kriterien abzustellen, und diese seien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen. Aus den durchgeführten Einvernahmen mit den Trainerinnen …
…denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, sei auf die von der Judikatur des VwGH entwickelten weiteren Kriterien abzustellen, und diese seien nach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegeneinander abzuwägen. Aus den durchgeführten Einvernahmen mit den Trainerinnen …
…von der Bw. erfüllt. Die rechtlichen Beziehungen seien somit privatrechtlich und nicht hoheitlich gestaltet. Es sei auf das Gesamtbild der Verhältnisse zwischen der Gemeinde und den Benützern der Leichenhalle abzustellen. Der Betrieb der Aufbewahrungshalle durch die Bw. als Gemeinde sei daher überwiegend als privatwirtschaftliche Tätigkeit…