…Karenzgeldleistung sonach von einer bestimmten Arbeitsdauer auf dänischem Staatsgebiet ab), dann müsste Österreich auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Dänemark Steuerfreistellung gewähren. Was den zweiten, deutlich niedrigeren Teil der dänischen Karenzgeldzahlungen anlangt, nämlich jene, die der dänische Staat nach Erlöschen der Zahlungsverpflichtungen…
…werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das…
…anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen, dass auf österreichischer Seite in dem Besteuerungsfall bereits Erhebungen im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens geführt werden. Artikel 26 des DBA-CSSR sieht allerdings nicht - wie die dem derzeitigen OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Amtshilferegelungen - eine Informationsweitergabemöglichkeit für Zwecke der Strafverfolgung vor. Die…
…werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz) handelt, das…
…luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken…
…luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Wenn daher die genannten operativen Muttergesellschaften die aus Österreich stammende Gewinnausschüttung durch Errichtung einer luxemburgischen Zwischenholdinggesellschaft nach Luxemburg umlenken…
…der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden. Das Finanzamt kann im Rahmen des Auskunftsverfahrens nach § 5 der Verordnung aber nur darüber absprechen, ob es im Fall einer Gewinnausschüttung auf…