…Liter Alkohol verbraucht wurden. Weiters wurde auch in der abgegebenen Stellungnahme des Bescheidadressaten der noch vorhandenen Menge nicht widersprochen. Da dieser Alkohol nach Erlöschen des Freischeins mit 03.10.2013 nicht binnen zwei Wochen in einem anderen Verwendungsbetrieb oder Alkohollager aufgenommen wurde, gilt dieser Alkohol…
…im Freischein angegebenen Zeitraumes erloschen ist, so ist dieser binnen zwei Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des Erlöschens, zurückzugeben. Nach der Entscheidung des VwGH, 2003/17/0086, 8.9.2003, handelt § 11 Abs. 1 AlkStG in Verbindung mit § 11 Abs. 4 leg. cit von einer zollrechtlichen…
…in 4020 Linz, Khevenhüllerstraße 12, vom 6. Oktober 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 6. September 2011, Zl. 520000/xxx/2011, betreffend Widerruf und Erlöschen eines Alkohol-Freischeins iSd §§ 11, 12 AlkStG, gem. Art.243 Abs.2 lit.b), 245 Zollkodex iVm §…
…erteilte. Im bereits angeführten - zum Erlöschen eines Freischeines ergangenen - Erkenntnis vom 18. April 2012 betonte das Höchstgericht, dass § 25 Abs. 1 Z 4 dritter Fall AlkStG auch gerade für den Übergang des identen Betriebes an eine andere Person oder Personenvereinigung das Erlöschen der Bewilligung normiere. …
…in dem der Freischein erloschen ist (§ 18 Abs. 1). Die Steuerschuld entsteht, ohne dass es darauf ankommt, dass Mineralöl bestimmungswidrig verwendet wird. Damit ergibt sich jedoch, dass eine rückwirkende Ausstellung von Freischeinen im Gesetz schon aus faktischen Gründen nicht vorgesehen ist. 2) Erstattung der Mineralölsteuer…
…im Zeitraum vom 8. November 2005 bis 13. Dezember 2006 eine Menge von 126,30 Liter Alkohol steuerfrei verwendet worden sei. Rechtsfolge des Erlöschens des Freischeines sei, dass der bei der Bestandsaufnahme festgestellte Alkohol bestimmungswidrig verwendet worden und die Alkoholsteuerschuld für die Bf. entstanden sei.…
…worden sei. Mit der Eintragung der Bf im Firmenbuch am 15.3.2007 und der Löschung des Einzelunternehmens der Mag.pharm.P am selben Tag sei durch die Einbringung des genannten Einzelunternehmens laut Gesellschaftsvertrag in eine Kommanditgesellschaft der Freischein vom 7.2.2005 erloschen. Der…
…den Betrieb des registrierten Empfängers entsteht die Steuerschuld, es sei denn, es ist in Form von Alkohol auf Grund eines Freischeines bezogen worden. In den Fällen von Direktlieferungen entsteht die Steuerschuld mit dem Empfang des Alkohols am Ort der Direktlieferung. Steuerschuldner ist der registrierte Empfänger…
…hinzuweisen, dass den entscheidungsmaßgeblichen Normen keine Bestimmungen dahingehend zu entnehmen sind, wonach diese Pflichtverletzung ex lege zum Erlöschen des Freischeins gem § 17 iVm § 28 MinStG (wie etwa bei einem Übergang des Betriebes gem § 28 Abs 1 Z 4 MinStG) führt. Wie bereits oben ausgeführt, hat…
…das "Wegbringen" entstandene Steuerschuld wird durch die allenfalls bestimmungsgemäße Abgabe, im vorliegenden Fall durch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung eines Freischeines nicht wieder zum Erlöschen gebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Wien, am 14. Dezember 2005
…angenommene Sanktion. Keiner der in Punkt 12 und Punkt 14 angeführten Gründe für das Erlöschen des Freischeines entspreche der gegenständlichen Standortverlegung und nach Punkt 15 wäre der steuerbare Tatbestand des "Wegbringens" auch dann nicht gegeben, wenn der Alkohol in einen anderen Verwendungsbetrieb aufgenommen werde. Bei…
…2005 erfolgten Umwandlung des Einzelunternehmens AZHG in eine Kommanditgesellschaft geschehen und habe bewirkt, dass der auf die Apotheke ZHG" lautende Freischein des Zollamtes Wels vom 14.9.2001, Zl. 525/00000/2001, mit Ablauf des 31.1.2005 erloschen und demnach ab 1.2.2005…
…Fa. OGmbH und des Einzelunternehmers RO zu einer Kommanditgesellschaft unter der Fa. "MagROKG " iSd Art. IV UmGrStG, und zwar unter Fortführung der Apotheke "Zum Heiligen Georg", überhaupt zum Erlöschen des in Rede stehenden Freischeins (infolge Wechsels des Inhabers des sich hierauf beziehenden Verwendungsbetriebes) geführt hat…
…noch einen weiteren Punkt betreffend den (die) Abgabenschuldner, zu dem im bisherigen Verfahren ein Mangel zu erblicken ist. Denn gemäß § 17 Abs.3 MinStG entsteht die Steuerschuld auch für den Empfänger, weil gemäß obigen Ausführungen zum Zeitpunkt der Abgabe der unversteuerten Ware der Freischein erloschen…
…oder Personenvereinigung erlösche. Dies sei im vorliegenden Fall mit der (laut Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2005) am 1.2.2005 erfolgten Umwandlung des Einzelunternehmens "Apotheke zum Heiligen Georg" in eine Kommanditgesellschaft geschehen und habe bewirkt, dass der auf die Apotheke ZHGO lautende Freischein des Zollamtes…
…inkl. Berechnung der Steuerschuld binnen einer Woche nach Entstehen der Steuerschuld beim Zollamt einzureichen und innerhalb derselben Frist die Abgaben zu entrichten. Steuerschuld 2: Liegt im Zeitpunkt der Abgabe von vstW durch ein Steuerlager an einen (erloschenen) Verwendungsbetrieb kein gültiger Verwendungsbetrieb/Freischein mehr vor, entsteht…
…2007 bis zum 24.7.2007 insgesamt 120 Liter Alkohol steuerfrei mit "Freischein" von der Bf bezogen worden sei. Da infolge Erlöschens des Einzelunternehmens bzw. der Umwandlung des (bisherigen) Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft am 15.3.2007 der auf den Namen des Inhabers des Verwendungsbetriebs…
…115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabenpflichtigen, wie beispielsweise…
…sind. Die anfallenden monatlichen Mineralölsteuern wurden gegenüber dem zuständigen Zollamt Linz Wels weder erklärt noch entrichtet. Das diesbezüglich benötigte Kerosin "JET A1" hat die B-GmbH für die Herstellung von speziellen Mineralölprodukten aufgrund eines Freischeines mineralölsteuerbefreit in großen Mengen bezogen. Ferner waren auch die Basisöle…
…Verwendungsbetrieb rechtmäßig mittels Freischein erworbenen Alkoholmengen aus diesem Verwendungsbetrieb ist sohin gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 3 AlkStMG und AlkStG für die Bf. als Inhaberin dieses Verwendungsbetriebes gemäß § 9 Ziffer 3 AlkStMG und AlkStG die Alkoholsteuer entstanden. Diese Steuerschuld wurde durch eine bestimmungsgemäße begünstigte Abgabe…