Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
…sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die finnischen Betriebstätteneinkünfte einschließlich der erwähnten Gewinnausschüttungen daher der österreichischen Besteuerung. Es ist einzuräumen, dass nach den Erläuterungen zur neuen Bestimmung des § 10 Abs. 7 KStG 1988 mit der gesetzlichen Neuregelung eine doppelte Nichtbesteuerung aufgrund…
…vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf. Diese Regelung steht aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betr. die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubes nicht entgegen (siehe auch EStR 2000 Rz 6678)…
…1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich anerkennungsfähig sind (siehe Becker/Kroppen, Handbuch Internationale Verrechnungspreise, Erläuterungen des Warenverkehrs, W 46 und Brezing/Krabbe/Lempenau/Mössner/Runge, Außensteuerrecht, Rn 151 zu …
…B. für ausländische Bühnenkünstler, wurde zwecks Gleichstellung mit den im gleichen Métier tätigen selbständigen Steuerausländern die 20%ige Bruttoabzugsbesteuerung beibehalten. Damit wurde aber auch die Anwendbarkeit des § 68 EStG aufgegeben (siehe letzter Satz der Erläuterungen zu § 70 im Lohnsteuer-Durchführungserlass zum Steuerreformgesetz 1993, AÖFV. Nr…
…zuzuführen. Der Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus einer gewerblichen Betätigung der KG herrühren (in diese Richtung weisen die Erläuterungen zum österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetz) und ob folglich diese Einkünfte einer deutschen KG-Betriebstätte zuzurechnen und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen sind, ist nicht…
…eine geeignete Schätzungsmethodik zu entwickeln und auf dieser Grundlage sodann die Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträge beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einzubringen. Dem Rückerstattungsantrag müsste diesfalls als Beilage eine Erläuterung der gewählten Schätzungsmethodik und eine Berechnung des im Rückerstattungsantrag geltend gemachten Rückerstattungsbetrages angeschlossen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit…
…Grundgedanken des Binnenmarktes" vereinbar ist, kann nicht im EAS-Verfahren Stellung genommen werden, da dieses Verfahren nur der Erläuterung der sich aus der geltenden Rechtslage ergebenden steuerlichen Konsequenzen, nicht aber einer Diskussion über allfällige legistische Novellierungserfordernisse dient (eine Diskussion, die angesichts der in den EU…
…Es könnte eingewendet werden, dass die Wegzugsbesteuerungsklausel des Abkommens ausdrücklich die Besteuerung aus Anlass des Ansässigkeitswechsels untersage und dies müsse auch für Kapitalbeteiligungen an Auslandsgesellschaften gelten. Dem stehen aber die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum Revisionsprotokoll entgegen. Dort wird ausgeführt, dass das abkommensrechtliche Verbot einer "Besteuerung…
…als Teil des Veräußerungserlöses, also als Teil des Substanzwertzuwachses der veräußerten Wertpapiere angesehen. In diesem Sinn führen die Erläuterungen des BBG zu § 27 EStG 1988 aus: "Stückzinsen sollen hingegen künftig nicht mehr als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zu erfassen sein, sondern als Einkünfte…
…der AG und welche der Stromerzeugungsbetriebstätte des E-Werkes zukommen. Hierbei werden auch die weiterführenden Erläuterungen im OECD-Kommentar zu Artikel 7 und in dem darin rezipierten OECD-Bericht "Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments" ("AOA", Authorized OECD Approach) zu beachten sein. …
…In Drittstaaten gelegene Liegenschaften sind hierbei beim Gesamtvermögen anzusetzen (Philipp - Loukota - Jirousek; Kommentar Internationales Steuerrecht, Tz 13-76). Das Abkommen enthält keine näheren Erläuterungen zu der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein…
…Betriebstätte der deutschen GmbH zu, dann stellt sich - selbst wenn nach österreichischem Recht durch diese GmbH hindurchzugreifen ist - das DBA-Deutschland einer Besteuerung solcher deutscher Betriebstätteneinkünfte entgegen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Immobilien-Investmentfondsgesetzes übt ein Immobilienfonds keine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus…
…der Eigenkapitalverzinsung bei Ermittlung ihres Mitunternehmergewinnanteiles aus (§ 11 Abs. 2 KStG 1988 iVm § 11 Abs. 2 EStG 1988 und Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000). Gleiches muss für die deutsche Privatstiftung gelten. 12. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sowie aller sonstigen Tätigkeiten berechtigt (sind), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit entsprechend dem jeweiligen Konzessionsumfang stehen oder Hilfstätigkeiten darstellen, ....". Gemäß den Erläuterungen zu § 1 BWG wird diese Bestimmung so ausgelegt, dass sich die Einschränkungen des angeführten Relativsatzes auch auf die in § 1 Abs…