Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß …
…verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine dem…
…5%, so wird zu prüfen sein, ob diese Reorganisation unter Wahrung des sich aus Artikel 9 DBA-Schweiz ergebenden Fremdvergleichsgrundsatzes erfolgt ist. Wird nach Belieferung aus der Schweiz eine wesentliche Erhöhung der Wareneingangspreise festgestellt, dann liegt ein offenkundiger Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz vor. Denn es…
…ergibt dies insgesamt Kosten für die deutsche Gesellschaft von rund 35.460. Der konzerninterne Verrechnungspreis nach Österreich soll sonach offensichtlich durch Erhöhung um 48 (30% von 160) mit 35.508 angesetzt werden. Sollte es nun so sein, dass die österreichische Gesellschaft in der Lage ist…
…Arbeit generell das Anrechnungsverfahren eingeführt wird. Eine "Sunset-Klausel" im Revisionsprotokoll sieht allerdings vor, dass im Fall einer revisionsbedingten Erhöhung der Gesamtsteuerlast diese erst ab 1.1.2007 eintritt. Schweizerische Grenzgänger-Gesellschaftergeschäftsführer werden daher erst ab 2007 der österreichischen Besteuerung unterliegen. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…zwischen den beiden Gesellschaften vereinbarten Fahrzeug-Mietgebühren zu prüfen. Sind sie überhöht, dann könnte Deutschland eine Erhöhung der deutschen GmbH-Gewinne fordern, die - bei Berechtigung der deutschen Berichtigungsmaßnahme - eine korrespondierende Minderung der Betriebseinnahmen der Ö-GmbH zur Folge haben müsste. Es ist aber nicht nachvollziehbar…
…der Arbeitgeber alle Mehrbelastungen durch die ausländische Besteuerung übernimmt und folglich im vorliegenden Fall für die finnischen Vorauszahlungen im Jahr X2 aufkommt, stellt dies keinen zusätzlichen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und führt sonach zu keiner Erhöhung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage. Dies allerdings unter der Voraussetzung…
…in Österreich (vor Auslandssteueranrechnung) vorzuschreibende Körperschaftsteuer, ist allerdings der US-Betriebstätte zuzurechnen und kann solcherart - gegebenenfalls - durch die Erhöhung des Anrechnungshöchstbetrages eine Höchstbetragsüberschreitung bei der Anrechnung der US-Steuer verhindern. Ist der Wert der Wertpapiere demgegenüber (dauerhaft) auf 50 gesunken, dann bedarf es keines Überführungsvorganges…
…Tochtergesellschaft verkauft, das Risiko eingeht, dass in einer erst Jahre nach der Transaktion stattfindenden deutschen Betriebsprüfung durch eine bloße Erhöhung der steuerlichen Wertansätze des unbeweglichen Gesellschaftsvermögens eine deutsche Steuerpflicht der Beteiligungsveräußerung herbeigeführt wird. Die Bestimmung des Schlussprotokolls sollte daher nur die Rechtssicherheit erhöhen, nicht aber…
…Wenn aber die Steuern ausdrücklich aus den weiterbelastbaren Kosten ausgeschieden worden sind, können sich weder Steuererhöhungen kostensteigernd noch Steuervergütungen kostenmindernd auswirken. Andernfalls müsste dies durch Erhöhung des Gewinnaufschlagssatzes kompensiert werden, vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme…
…ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf § 48 BAO gestützt ist und diese Bestimmung nur eine Verringerung nicht aber eine Erhöhung der sich nach den österreichischen Steuergesetzen ergebenden Steuerbelastung zulässt. 27. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…den internationalen Qualifikationskonflikt verursacht. Denn die Zinsen werden durch die Umqualifizierung einerseits in den Händen der deutschen Tochtergesellschaft besteuert (im Wege einer Erhöhung der deutschen Besteuerungsgrundlage als Folge der Gleichbehandlung mit einer Gewinnausschüttung) und andererseits in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft steuerlich erfasst. 26…
…Zufluß ein, sobald der Geldbetrag der vorausbestimmten Verwendung (das war im Beschwerdefall die Verstärkung des GmbH-Kapitals und ist im vorliegenden Fall die Erhöhung des für die Alterspension bestimmten Kapitals im Jahr 1998) zugeführt worden ist. Allerdings ist bei der Wahrnehmung der österreichischen Lohnsteuerpflicht im…
…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…