…könnte geprüft werden, ob möglicherweise mit Anpassungsrechnungen ein (indirekter) innerer Preisvergleich mit den Inlandsgeschäften stattfinden kann. Erfolgt der Warenvertrieb über eine Kette von Gesellschaften mit Routinefunktion kann die Wiederverkaufspreismethode im Übrigen auch über die ganze Kette hinweg angewendet werden. Und zwar beginnend mit dem marktentstandenen…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der österreichischen Besteuerung gemäß Artikel 7 iVm Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass bei dem…
Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100% der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt…
In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…
Veräußert eine operativ tätige österreichische GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen…
…auf Grund des deutschen Umgründungssteuerrechtes ein Besteuerungsaufschub gewährt wird. Die Steuerfreistellung des vorliegenden Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite voraus, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer Betriebstätte und die Aufrechterhaltung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven bestätigt wird (EAS 2977). Bundesministerium für Finanzen, 21…
…Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom 1.10.2017 und Verschmelzungsstichtag vom 30.6.2017 grenzüberschreitend zur Aufnahme auf eine in Liechtenstein ansässige FL-GmbH verschmolzen, die allerdings erst am 1.9.2017 gegründet wird…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den…
…Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer…
…Dies wird der Fall sein, wenn der amerikanische Geschäftsvermittler die Folgeprovisionen ohne wesentliche weitere aktive Einflussnahme vereinnahmt und wenn sich daher der Provisionsanspruch schwerpunktmäßig auf die in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen gründet. Eine andere Beurteilung wäre erforderlich, wenn der Geschäftsvermittler den Anspruch auf Umsatzprovisionen der…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
…dessen Anwendungsmodalitäten durch das (derogierende) DBA auf den vorbeschriebenen Durchführungsweg zurückgedrängt werden. Das Revisionsprotokoll zum DBA steht im Übrigen einem Verlangen der Abgabenbehörde nach Sicherung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen, da die Schweiz - anders als die EU-Staaten - in den gegenständlichen Fällen keine Vollstreckungsamtshilfe gewährt. Bundesministerium…
…resident but not domiciled" iSd Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien eingestuft, liegt in diesem Jahr kein Fall einer Wegzugsbesteuerung vor. Zieht dieselbe Person in die Schweiz weiter, löst dieser Ansässigkeitswechsel die Wegzugsbesteuerung aus, da im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz Art. 13 Abs…
…F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft steuerneutral abgewickelt werden können, durch eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft behindert werden. Artikel 13 Abs. 3 lit. b sieht daher in diesem Sinn vor…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D-GmbH erfolgt, weil die D-GmbH nur durch diese Entsendung ihre Aktivleistung gegenüber der Ö-GmbH erbringen konnte. Dabei handelt es sich zwar um eine Sachverhaltsfrage…
…Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies führte in Bezug auf die nicht direkt zuordenbaren Sonderzahlungen zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung von 66,36% (146/220*100). Im Ergebnis bedeutet dies…
…der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt…