…wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die…
…Denn nach Ziffer 12.2 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen…
…verloren", als sie in der österreichischen Einkommensteuer - auf die sie nach Artikel 23 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens anzurechnen ist - Deckung findet. Es mag sein, dass sich Italien in Doppelbesteuerungsabkommen gegenüber anderen EG-Staaten bei der Besteuerung von Künstlern zu einer Einschränkung der Quellenbesteuerung verpflichtet hat…
…dies in Österreich in dem betreffenden Jahr einen gewinnmindernden Aufwand der Tochtergesellschaft dar; die Bildung einer Rückstellung hiefür dürfte aber im Hinblick auf den geringen Gewissheitsgrad der Inanspruchnahme sowie im Hinblick auf die generelle Einschränkung der steuerlichen Zulässigkeit von Rückstellungsbildungen durch die Steuerreform 1994 nicht…
…der Geschäftsführer allerdings nicht üblicherweise an jedem seiner Arbeitstage in Österreich, sondern ist er nur fallweise in Österreich tätig, dann sind die Grenzgängervoraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall würden jene Bezugsteile, die auf die auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der…
…Wird nun der italienischen Bank eine unmittelbare oder mittelbare Sicherheit durch inländisches unbewegliches Vermögen gewährt, dann unterliegt die italienische Bank der inländischen Körperschaftsteuerpflicht, die allerdings gemäß Artikel 11 des DBA-Italien auf 10% des Bruttobetrages der Zinsen einzuschränken ist. Diese DBA-konforme Einschränkung der österreichischen…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…iVm § 100 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 auf den Nettobetrag der Entgelte einzuschränken. Soll eine umfassende Einschränkung der inländischen Besteuerung auf die Reineinkünfte des deutschen Stuntunternehmens stattfinden, ist auch die Möglichkeit gegeben, den Steuerabzug vorzunehmen und sodann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1…
…Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten…
…Begründung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden. Im Übrigen bedürfte dies auch einer Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung. Die im letzten Satz des neuen Abs. 12 vorgesehene Einschränkung der Betriebsstättenbegründung bei der Durchführung von Arbeiten von bloß untergeordneter Bedeutung bzw. Hilfsfunktion (Art…
…diese Dauer beschränkt ist, allerdings mit der Einschränkung, dass er während dieser Zeit nicht allzu häufig (zB an Wochenenden) zurückkehrt. Nur unter diesen Voraussetzungen wird man von einer Unterbrechung der unbeschränkten Steuerpflicht durch eine beschränkte Steuerpflicht von Februar bis August d.J. in Österreich ausgehen…
…der zur Einschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führen kann, wenn nicht gesichert ist, dass Österreich ab diesem Zeitpunkt noch besteuern kann. Verlegt daher ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen…
…das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr unmittelbar oder mittelbar überwiegend aus in Österreich belegenem unbeweglichen Vermögen besteht, weil es dadurch - mangels Anwendbarkeit des Art. 13 Abs. 2 lit. b sublit. ii DBA USA - im Fall einer späteren Veräußerung der Beteiligung zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts…
…Kapitalgesellschaft während der letzten 5 Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen…
…2015, der ebenso wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten abstellt; EStR 2000 Rz 2518 und 6148a). Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen wird derzeit in Art. XVIII…
…Erweiterung des Anwendungsbereiches durch Einbeziehung der österreichischen echten stillen Gesellschaften ab und ist nicht auf seine Einschränkung durch Ausscheidung der durch Rechtsvergleich als Mitunternehmerschaft zu qualifizierenden stillen Gesellschaften des spanischen Rechtes ausgerichtet. Dennoch kann auch bei diesem Rechtsverständnis keine Steuerfreistellung der spanischen Einkünfte in Österreich…
…des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) müssen die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben (EAS 524); dies allerdings unter der weiteren Einschränkung…
…lit. b EStG 1988). Eine derartige Einschränkung hat sich grundsätzlich mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Japan ergeben können. Denn Österreich hat nach dem alten DBA-Japan (BGBl. Nr. 127/1963) Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen einer japanischen Betriebsstätte, das auf Grundlage von Art…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
…entzogen sind. Aus der Sicht des internationalen Steuerrechts bewirkt diese Einschränkung des österreichischen Besteuerungsanspruchs auf bestimmte, aus inländischen Quellen stammende Einkünfte den Verlust des Status der "Ansässigkeit" gemäß den dem Art. 4 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und…