…Verfahrens nicht unter Hinwegsetzung über die den Abgabenbehörden erster und zweiter Instanz übertragene Sachverhaltsermittlungspflicht der Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte verbindlich zugesichert werden kann. Weiters ist anzumerken, dass dann, wenn durch die gewählte Gestaltung eine Umgehung österreichischer Steuern zu befürchten wäre, die in Steueroasenfällen üblichen Untersuchungen…
…müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist, dass die Beurteilung in Deutschland und in Österreich übereinstimmen muss. Im Allgemeinen wird erwartet werden können, dass eine sachgerecht vorgenommene Eigenbeurteilung durch den Steuerpflichtigen in Verbindung mit dem Nachweis der steuerlichen Erfassung in einem der beiden…
…die erzielten Einkünfte tatsächlich jenen Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden, sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. 28. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Ebene des Bundesministeriums für Finanzen mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden kann, wird vorsorglich auch die Einholung einer Bestätigung dieser Gegebenheiten durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt anzuraten sein. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum Großteil im Ausland lebender Ehepartner Zugang zu der inländischen Wohnung der Ehegattin hat, dass ihm folglich eine inländische Wohnung…
…der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da dies weitere Erhebungen (insbesondere in Richtung Art und Umfang der Aktivitäten) voraussetzt, die durch die Abgabenbehörden der ersten Instanz gesetzt werden müssten. Entscheidend wird hierbei immer sein, ob die österreichischen…
…und die Beziehung 1996 bereits wieder zu Ende gegangen ist. Die Frage kann allerdings nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da hiefür weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich wären, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz geführt werden müßten. Sollte sich im Verhältnis zu Deutschland das Risiko einer…
…sondern von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzunehmen sind. Die Frage einer allfälligen österreichischen Lohnsteuerpflicht muss daher erforderlichenfalls vom örtlich zuständigen Finanzamt unter Berücksichtigung der vorstehend aufgezeigten Leitlinien geprüft und entschieden werden. 31. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Ob der eine oder der andere Fall vorgelegen ist, kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens beurteilt werden, sondern müsste von den Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden, da hiefür Sachverhaltsbeurteilungen erforderlich sind, die nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können. Falls die österreichischen Vergütungen…
…Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich…
…dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24…
…die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn der Feststellungen der deutschen Betriebsprüfung zu beantworten ist, stellt sich die…
…einer österreichischen Muttergesellschaft stattfand, der Betriebsausgabenabzug für Leistungen der österreichischen Muttergesellschaft (Betriebsführungsleistungen im Produktionsbereich, Arbeitsvorbereitung, Fertigungsplanung und organisatorische Unterstützung der ungarischen Geschäftsführung) versagt und eine verdeckte Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die…
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der…
…besitzt -, dann bedarf es einer näheren Untersuchung, wie der Vertrieb in Österreich tatsächlich abläuft. Stellt sich heraus, dass die T2-AG in Österreich eine 100%ige Tochtergesellschaft (T2-GmbH) gegründet hat, an die die für den T2-Vertriebsbereich nötigen Waren angeliefert werden, dort teilweise unter…
…Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings nur, "wenn keine Anrechnungsmöglichkeit im Rahmen einer Veranlagung besteht". Diese Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und…
…13a AVOG will lediglich einer Auslegung vorbeugen, dass die auf Grund völkerrechtlicher Verträge an diplomatisch privilegierte Personen und Einrichtungen zu leistende Umsatzsteuervergütung, die 1976 durch das Umsatzsteuervergütungsgesetz dem BM für Finanzen übertragen worden ist, ebenfalls nach Eisenstadt verlagert worden sein könnte. Die Zuständigkeitseinschränkung kann allerdings…
…von jeglicher Einkommensbesteuerung zu entlasten. Wird dessen ungeachtet in einem solchen Fall in Rumänien unter Berufung auf den Lizenzgebührenartikel (Art. 12) des Abkommens ein 10%iger Quellensteuerabzug von den Zahlungen für die Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits…
…Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem geplanten DBA-Durchführungsgesetz vorgesehen. Es ist wohl richtig, dass nach Artikel 13 der EU-Schiedskonvention, ABl. L 225 v. 20.8.90 S. 10, die Endgültigkeit nationaler Steuerbescheide…