Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
Zinsen für ein Finanzierungsdarlehen eines indischen Unternehmens unterliegen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich, wenn die zugrundeliegende Darlehensforderung auf einer inländischen Liegenschaft des inländischen Darlehensschuldners sichergestellt wird. Der indische Darlehensgeber unterliegt mit den hierfür bezogenen Hypothekarzinsen im Veranlagungsweg der inländischen Besteuerung, die aber gemäß Art. 11…
…Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß Art. 10a DBA-Deutschland auf 15% bzw. (ab einer Beteiligung von 10%) auf 5% und auf Steuerfreistellung für hypothekarisch gesicherte Darlehenszinsen. Ob im Fall einer mindestens 25%igen Beteiligung für die Gewinnausschüttungen darüberhinaus eine Steuerfreistellung gemäß § 94a EStG 1988 erwirkt…
…ist, ihr Unternehmen in eine Aktiengesellschaft eingebracht hat und in der Folge als Landesbank-Holding weiter bestehen bleibt, kann unter Zugrundelegung dieser Auffassung nicht dazu führen, dass hiedurch die Quellensteuerbefreiung für Darlehenszinsen in Italien gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Italien verloren geht…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland…
…nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen, die eine österreichische GesmbH von der luxemburgischen Holdinggesellschaft bezieht, unterliegen der inländischen Besteuerung. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden. Wurde der Erwerb der Liegenschaften durch eine inländische Bank fremdfinanziert, dann stellen die Darlehenszinsen wohl nach den allgemeinen Grundsätzen Betriebsausgaben für die liechtensteinische AG dar. Das Wesen der Betriebsausgabe liegt allerdings in ihrer vermögensmindernden Wirkung…
…Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach OECD-Auffassung aber auch als "Kapital" anzusehen. Werden Darlehenszinsen auf Grund russischer innerstaatlicher Unterkapitalisierungsbestimmungen teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z…
…beschränkte Steuerpflicht der an die Geldgeber fließenden Zinsen auslösen. Wenn in einem solchen Fall der zivilrechtlich gewählten Gestaltung gefolgt wird und die zivilrechtlich als Empfänger der Darlehenszinsen genannte Anstalt der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterworfen wird, so kann darin kein Rechtsverstoß gesehen werden. Der Umstand…
Werden von deutschen Banken Darlehen an österreichische Kreditnehmer gewährt, die auf inländischen Grundstücken sichergestellt werden, so unterliegen die von den deutschen Banken bezogenen Hypothekarzinsen nach der derzeit geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung. Durch das am 8. Juli 1992 in Bonn unterzeichnete Revisionsprotokoll zum DBA…
Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…
Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen bzw. gesellschaftergarantierte Bankdarlehen finanziert und fallen die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite unter das Abzugsverbot nach § 8a des deutschen Körperschaftsteuergesetzes, dann kann…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
Zinsen aus Kaufpreisforderungen, die aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles resultieren, stellen nach österreichischem Recht nachträgliche betriebliche Einkünfte dar (§ 32 Z 2 EStG 1988). Hat daher ein deutscher Kommanditist einer österreichischen KG seinen Kommanditanteil an einen in der KG verbleibenden Mitunternehmer veräußert, wobei…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…