…bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird auf die in EAS 705 behandelte Problematik hingewiesen. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass das neue Abkommen keine "Personengesellschaftsklausel" mehr enthält, ist angesichts der…
…KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der…
…KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der…
…Gesellschafterinnen der österreichischen KG durchgerechnet Schachtelbeteiligungen hielten, wäre im Hinblick auf die Mutter-Tochter-Richtlinie auf deutscher Seite völlige Steuerbefreiung zu gewähren (siehe EAS 2630). Denn dies wird auch auf österreichischer Seite zugunsten deutscher Personengesellschaften so gehandhabt (EAS 3110). Es ist einzuräumen, dass sich dadurch…
…KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der…
…notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der deutschen Besteuerung unterzogen, ist aus den nachstehenden Gründen auf österreichischer Seite korrespondierend hierzu Steuerfreiheit zu gewähren. Das Abkommen enthält weder ausdrückliche noch aus dem Abkommenszusammenhang heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär…
…Unterliegen diese Kapitalerträge aber keinem Steuerabzug mehr, dann kommt ihnen gemäß § 97 Abs. 1 EStG auch keine Endbesteuerungswirkung zu. Daher ist es nicht zulässig, die im Gewinnanteil der deutschen KG enthaltenen österreichischen Kapitalerträge von der Erfassung zum Progressionsvorbehalt auszunehmen. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
…KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der…
… 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der KG in einem zweiten Umgründungsschritt in eine österreichische GmbH (die Ö-GmbH…
…Österreich zugeteilte Besteuerungsrecht kann aber auf der Grundlage des innerstaatlichen Steuerrechts in Österreich nicht ausgeübt werden. Denn § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG eröffnet Zugang zu § 10 KStG, sodass auf den in Rede stehenden Gewinnausschüttungsanteil der Salzburger KG die Beteiligungsertragsbefreiung zur Anwendung kommt…
…KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der…
…des Kapitals der österreichischen GmbH nicht - wie in Artikel 10 verlangt - unmittelbar, sondern im Wege einer deutschen KG hält. Nur dann, wenn von schweizerischer Seite Gegenseitigkeit geübt wird, würde auch die schweizerische Gesellschaft entlastungsberechtigt sein. Eine solche Gegenseitigkeitsbestätigung liegt nunmehr vor (Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung…
…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass als Steuerpflichtiger der inländischen Betriebstätteneinkünfte die deutsche KGaA anzusehen ist. Denn es wäre durchaus denkbar, dass die Betriebstättengewinne insoweit sie dem in Österreich ansässigen unbeschränkt haftenden Komplementär zuzurechnen sind, unmittelbar in seinen Händen der Einkommensteuer unterworfen werden und soweit sie den Kommanditaktionären zuzurechnen sind…
…nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der…
…nicht den 90 deutschen Personengesellschaftern zu. Der Umstand, dass die Verluste der inländischen KG, und zwar sowohl jene des Jahres 1997 wie auch jene des Jahres 1998, in Deutschland nach den Vorschriften des § 2a dEStG berücksichtigt worden sind, steht der eingangs aufgezeigten Verlustverwertungsmöglichkeit nicht entgegen…
…Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte, dass sie nicht die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 2 des DBA-2000 erfülle. Der Sinn des Art. 13 Abs. 2 liegt darin, sicherzustellen, dass der Belegenheitsstaat im Fall der Zwischenschaltung von Kapitalgesellschaften nicht…
…und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach § 99 EStG 1988) in Anspruch genommen werden. 27. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …