…und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müssten): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters: 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten…
…und die Bezeichnung und Anschrift der Trägerkörperschaft des Orchesters angegeben werden müßte): Ich/wir erklären als vertretungsbefugte Organe des xxxx Orchesters : 1. Dem in Österreich gastierenden Orchester gehören xx Mitglieder an. 2. Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten…
…die neben Leistungen technischer Art auch die Leistungen leitender Art und beratender Art nennt. Nach Auffassung des BM für Finanzen können aber die Leistungen leitender und beratender Art nicht in einer Art ausgelegt werden, dass hierdurch der Anwendungsbereich des Artikels nicht mehr mit der Artikelüberschrift…
…Einkommensteuer anrechenbar. Das Rückerstattungsverfahren ist in der Durchführungsvereinbarung vom 5. bzw. 6. Dezember 1974, BGBl. Nr. 65/1975, AÖF Nr. 73/1975, geregelt. Das Rückerstattungsformular trägt allerdings nunmehr die neue Bezeichnung "Form 84" und ist in der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland…
…Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher…
…bei der Steuerpflicht in Österreich (und Steuerbefreiung in Rumänien); im Jahr 2007 wird hingegen das Besteuerungsrecht Rumänien zugeteilt, sodass in Österreich korrespondierend Steuerfreiheit wirksam wird. Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen…
Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…
…bei geblockten Lehrveranstaltungen, deren Abhaltung sich auf bestimmte Tage eines Semesters beschränkt, muss sich die Berechnung der Zweijahresfrist darnach richten, in wie vielen Studiensemestern (Halbjahren) eine solche Gastlehrertätigkeit in Österreich ausgeübt wird (EAS 3325). Mit der Frage, ob diese Studiensemester zusammenhängend sein müssen, hat sich…
Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…
…der Techniker kehrt im September nach Österreich zurück und bezieht in diesem Jahr neben den steuerfreien Bezügen der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für die Berechnung des auf die in Österreich…