Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass…
…in Rußland eine in den dortigen Firmenbüchern eingetragene Filiale, deren Aufgabe darin besteht, der Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch eine Repräsentanz (Betriebstätte) im…
…Auffassung des BM für Finanzen fällt ein beschränkt Steuerpflichtiger, der als Kurator an einer inländischen Kunstaustellung mitwirkt, wobei er insbesondere die wissenschaftliche Bearbeitung des Themas übernimmt, die Katalogtexte verfasst sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung…
…tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem…
…Gasthof genächtigt, über kein eigenes Büro verfügt, seine Arbeit teils auf den Feldern, teils in der als Bearbeitungsbetrieb eingerichteten Scheune, teils in dem der GmbH als Büro dienenden Container ausgeübt, dann deutet wohl einiges darauf hin, dass im Inland keine "Freiberuflerbetriebstätte" begründet worden ist. Allerdings…
…nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu sein, in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt ist". Die Tätigkeiten, die unter diese Bestimmung fallen, sind sonach beschränkt…
…Wurde der deutsche Manager zunächst mit dem Ziel der Bearbeitung des deutschen Marktes als Mitarbeiter der deutschen Betriebstätte angestellt (wobei seine Bezüge der deutschen Lohnabzugsbesteuerung unterzogen wurden) und wird er in der Folge - neben den beiden österreichischen Geschäftsführern und ohne Änderung seines Betätigungsfeldes - zum Geschäftsführer…
…ob die in Österreich zum Einsatz kommenden Konzernmitarbeiter in Österreich oder in Deutschland ansässig sind und ob sie im Dienstverhältnis zur US-Gesellschaft stehen oder ob sie Arbeitnehmer jener deutschen Tochtergesellschaft sind, die für die Bearbeitung des Österreich-Marktes zuständig ist. Denn entscheidend ist allein…
…Komplementär zuzurechnen sind, unmittelbar in seinen Händen der Einkommensteuer unterworfen werden und soweit sie den Kommanditaktionären zuzurechnen sind, in den Händen der deutschen KGaA besteuert werden. Die Anfrage muss daher für die weitere Bearbeitung aus dem EAS-Verfahren herausgelöst werden. Es ist beabsichtigt, anlässlich der…
…Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002). Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO zuständige Amt zu befassen ist, und zwar auch dann…
…könnte beispielsweise nach dem Verhältnis der Kosten beurteilt werden, die sich aus der Bearbeitung der ungarischen Äcker einerseits und der österreichischen Vermarktung andererseits ergeben. In Bezug auf die umsatzsteuerlichen Fragen muss bedauernd mitgeteilt werden, dass hiezu derzeit nicht im EAS-Verfahren Stellung genommen werden kann…
…Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, wenn dem Nutzer umfassende Nutzungsrechte an der Software zur wirtschaftlichen Weiterverwertung eingeräumt werden. Das können insbesondere Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrechte sein (vgl. Schreiben des dBMdF zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken, IV C 5…