…Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist, auf Grund eines Treuhandvertrages, der mit ihrer in einer Steueroase angesiedelten Muttergesellschaft abgeschlossen wird, u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich…
…umsatzbegründenden "output"-Geschäfte eines Unternehmens unterstützt werden, nicht aber wenn hiedurch "input"-Geschäfte getätigt werden. Werden diese Gesichtspunkte auf das Akkreditivgeschäft der Banken übertragen, dann wird der Bankumsatz durch die Geschäftsbeziehung mit dem inländischen Importeur, nicht aber durch die Ausstellung des Kreditbriefes gegenüber dem ausländischen…
…ist. Maßgebend für die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich zeitigen kann, und dass dieser mit dem Vordruck der ausländischen Verwaltung notifiziert wird. Bundesministerium für Finanzen…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
…des Einzelfalls zu klären. Hiebei kommt der Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung des betroffenen anderen Staates (in der aber ausdrücklich die Ansässigkeit "im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" zu bestätigen ist) eine wichtige Indizwirkung zu. Sollte daher von der US-Steuerverwaltung eine derartige Ansässigkeitsbescheinigung erteilt werden, dann wird zu…
…aber als intransparent wertet. Dieses Beispiel 9 hat schließlich Eingang in Z 6.5 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 des OECD-MA gefunden. Das österreichische Finanzamt hat allerdings zu Recht der österreichischen KG die Ausstellung einer von Kroatien verlangten Ansässigkeitsbescheinigung verweigert, weil das österreichisch…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
…DBA-Deutschland der inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten, da die "Künstlerklausel" des Abkommens mit Deutschland auch für bildende Künstler gilt; es können sich in diesem Zusammenhang Aufteilungsprobleme hinsichtlich der für die Ausstellung erzielten Einkünfte ergeben, die dann auf der Grundlage AÖF Nr. 105/1974 gelöst werden müssten…
…sondern für eine betriebliche Tätigkeit der US-Gesellschaft genutzt werden. Denn die gegen Eintrittsgelder zur Schau gestellten Objekte gehören offenbar nicht zu einem bloß nutzbringend angelegten Eigenvermögen der US-Gesellschaft, sondern werden aus Ägypten und Frankreich vermutlich auf kommerzieller Basis für Zwecke dieser Ausstellung beschafft…
…an dieser Ausstellung schlägt sich auch nicht mit der - an sich einschränkenden - Begriffsinterpretation durch den Verwaltungsgerichtshof. Denn in seinem Erkenntnis vom 11. Dez. 2003, 2000/14/00165 wurde aufrechterhalten, dass jeder, der an der Unterhaltungsdarbietung beteiligt ist, die Mitwirkendeneigenschaft erfüllt. Sogar der Gewerbebetrieb einer Theater…
…freizustellen. Denn der bei der Kunstausstellung dem Künstler zugewiesene Ausstellungsplatz wird wegen des vorübergehenden Charakters nicht die Erfordernisse einer "festen Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung erfüllen können. Entgelte für die bei der Ausstellung verkauften und in der Schweiz dem Kunden übergebenen Bilder unterliegen gemäß …
…die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden eines schweizerischen Unternehmens in Österreich unterhalten werden, werden daher im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des…
…vor einer österreichischen Besteuerung abgeschirmt. In einem Fall wie diesem wäre es für die US-Steuerverwaltung nicht mehr verständlich, wenn bei einer derart losen Verknüpfbarkeit mit dem inländischen Steuerrecht darauf bestanden wird, dass die Piloten von der US-Gesellschaft gemäß der DBA-Entlastungsverordnung die Ausstellung…
…24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach § 37 EStG stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Die Aufstellung einer Ergänzungsbilanz wird gegebenenfalls zur Dokumentierung einer nachvollziehbaren Buchwertentwicklung nötig sein. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen…