…Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder öffentliche Einrichtungen beteiligt oder begünstigt sind. Der Grund für den DBA-Ausschluss der steuerfreien liechtensteinischen Domizilgesellschaften ist u.a. darin zu sehen…
Ist an einer inländischen Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft…
Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…
Eine österreichische GesmbH, die eine Beteiligung an einer unter die Ausschlussbestimmung des Artikels 26 DBA-Luxemburg fallenden luxemburgischen Holdinggesellschaft hält, kann sich nicht auf die Bestimmungen des DBA-Luxemburg berufen. Für die steuerliche Behandlung der aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher ausschließlich das österreichische…
…innerstaatlichen Recht verankerten unbeschränkten Steuerpflicht kürzen sowohl inländische als auch ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten…
…als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel 26 des Abkommens fallenden steuerfreien liechtensteinischen Gesellschaften sowohl (zum DBA-Ausschluss führende) Nichtansässige als auch (zur DBA-Anwendung berechtigende) in Liechtenstein Ansässige beteiligt…
…Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…63 BewG. Da die SICAV nach Ihrer Darstellung hauptsächlich Staatsanleihen und Wandelschuldverschreibungen in ihrem Anlagevermögen hält, da sonach der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren besteht, tritt die diesbezügliche Ausschlussklausel des § 7 Abs. 4 KStG in Wirksamkeit. Unter…
…in seinem Art. 4 Abs. 1 zwar noch dem Musterabkommen aus 1963 und enthält daher noch nicht den erstmals im Musterabkommen 1977 eingeführten letzten Satz, der ausdrücklich auf den Ausschluss von Personen, die nur mit Einkünften aus Quellen dieses Staates steuerpflichtig sind, hinweist. Dies bedeutet…
…Verluste in abkommensrechtlich freizustellenden Auslandsbetriebstätten). Da im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nachträglich entstehende ausländische Verluste aus nichtselbständiger Arbeit nicht von einer inländischen Verlustverwertung ausgeschlossen sind, kann ein solcher Ausschluss bei der Veranlagung jener Jahre, in denen die Verluste entstanden sind, nicht unter Berufung auf DBA…
…von vornherein von der Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach § 94a EStG 1988 ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss ist nur dann gegeben, wenn die Holdinggesellschaft funktionslos ist und ihr einziger Sinn in der Vermeidung der österreichischen Kapitalertragsteuer liegt. Denn in einem solchen Fall darf die Gewinnausschüttung der…
…dem geschilderten Fall gemäß § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG eine Nachversteuerungsmöglichkeit für die stillen Reserven von 150 besteht, wird allerdings dann nicht zum Ausschluss des Rechtsmissbrauchsvorwurfes führen können, wenn hierdurch ein vom österreichischen Gesetzgeber für Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei denen Bargeld lukriert wird…
…1987, 84/13/0053). Mit Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da…
…die Planung und Überwachung einer von einem anderen Unternehmen vorgenommenen Montagetätigkeit beschränkt. Vielmehr ist das österreichische Unternehmen das montageausführende Unternehmen selbst und seine Überwachungstätigkeit fällt daher nicht unter die Ausschlussregelung des UNO-Kommentars. Die Überwachungstätigkeit des montageausführenden Unternehmens bildet daher einen dem Montageprojekt inhärenten Aktivitätsteil…
…die Einkaufstätigkeit zu den Hauptaufgaben der schweizerischen Gesellschaft zählt, dann ergibt sich die Frage, ob eine der Erfüllung dieser Hauptaufgabe dienende österreichische Betriebstätte unter den Betriebstätten-Ausschlusskatalog des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Schweiz fallen kann. Denn dieser Katalog will an sich insgesamt nur unternehmerische…
…Steuerfreistellung ergeben (siehe Ziffer 109 des OECD-Partnership-Reports zur Lösung solcher negativer Qualifikationskonflikte). Durch den Umgründungsvorgang werden sonach die Besteuerungsrechte Österreichs hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes bei den österreichischen Kommanditisten nicht eingeschränkt, sodass insoweit kein Ausschlussgrund im Sinn des § 7 Abs…
…daher mit dem OECD-Kommentar in Widerspruch zu geraten würde auf diesem Weg im schließlichen Ergebnis in solchen Sonderfällen (=inländische Personengesellschaft mit ausländischen Kurzzeitarbeitskräften und ausländischen Personengesellschaftern) das Ausschlusserfordernis für eine Steuerfreistellung nach der 183-Tage-Klausel (=im Inland ansässiger Arbeitgeber) als erfüllt angesehen werden…