…des KESt-Abzugsverfahrens auch kein Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden kann. Der österreichische Empfänger von argentinischen Anleihezinsen bleibt allerdings berechtigt, eine Veranlagung gem. § 97 Abs. 4 EStG zu beantragen. Im Zuge dieser Veranlagung werden die argentinischen Anleihezinsen nur für Belange des Progessionsvorbehaltes angesetzt (Eingabe unter KZ 440)…
…besteht, dass der Quellenstaat der Einkünfte auf Grund des Abkommens zur Besteuerung berechtigt ist, dies trifft aber bei Anwendung der Gastprofessorenklausel nicht zu (siehe zu dieser Auslegung auch EAS 3131). Aber auch im Fall von Ansässigkeitsstaaten, die das Anrechnungsverfahren bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anwenden…
Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…
…und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft auf einen Geschäftsanteil leistet, der von einer ebenfalls begünstigten Körperschaft eines anderen EU-Staates…
…dass viele Staaten die Zuteilungsregel des Art. 18 OECD-MA nur dann auf Pensionsabfindungen anwenden, wenn das Pensionsalter erreicht ist. Bei einer derart restriktiven Auslegung von Art. 18 stellt sich aber die Frage, ob diesfalls das Besteuerungsrecht nach Art. 15 OECD-MA dem Kausalitätsprinzip folgend…
…EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; denn das Prinzip des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht gilt auch bei der Auslegung von innerstaatlichem Recht (BFH 13.06.2002, VI R 168/00). Bundesministerium für Finanzen, 18…
In EAS 2593 wurde in Bezug auf die Auslegung von Privilegienabkommen mit Internationalen Organisationen folgende Auffassung vertreten: "Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des…
…wenn dieses Unternehmen keine inländische Betriebstätte unterhält. Das Bundesministerium für Finanzen ist bereit, diese Rechtsprechung auch bei der Auslegung von DBAs mit anderen Staaten als Deutschland anzuwenden, wenn diese einer gleichlautenden Abkommensinterpretation folgen. Im Verhältnis zu mehreren Staaten sind reziproke Steuerfreistellungen für Orchester vorgesehen (AÖF…
…denen von der Personengesellschaft gehaltene Beteiligungen (so wie alle anderen Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft) für steuerliche Belange unmittelbar im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter stehen, die Quellensteuerentlastung zu gewähren. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG bestehen daher keine Bedenken, wenn das Unmittelbarkeitserfordernis bei Beteiligung von…
…dass die Veranlagungsendbesteuerung als Kapitalertragsteuerersatz anzusehen ist, erscheint eine Gesetzesinterpretation sachgerecht, derzufolge der Anrechnungsmechanismus bei der Endbesteuerung durch Veranlagungsbesteuerung jenem im Fall eines Kapitalertragsteuerabzuges entsprechen soll. Eine solche Auslegung von § 97 EStG verstößt nicht gegen Abkommensrecht, da auf der Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen nicht in die…
…dass den alten Durchführungsverordnungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, die noch eine Erledigung von DBA-Steuerrückerstattungsanträgen durch die örtlich zuständigen Einzelfinanzämter vorgesehen haben, die Kraft zugemessen wird, den allgemeinen Zuständigkeitsübergang der DBA-Steuerentlastung nach Eisenstadt zu verhindern. Dies wäre eine sinnverdrehende und daher unzulässige Auslegung von § 13a AVOG. …
…nicht übersteigenden Aufenthalts im Tätigkeitsstaat verwehrt. Eine auf das individuelle Arbeitsverhältnis abstellende Betrachtungsweise bei Auslegung der "183-Tage-Regel" findet nach Ansicht des BMfF weder im Wortlaut der in Rede stehenden DBA-Bestimmung noch in den von der OECD zur Auslegung von Art. 15 Abs…
…Herbeiführung einer Doppelnichtbesteuerung. Im Fall der EAS 3018 lag hinsichtlich der aus Österreich stammenden Gewinnausschüttungen keine Doppelbesteuerung vor, sodass damit die Grenze für eine extensive Auslegung von Artikel 23 überschritten würde, wenn sie der Herbeiführung einer Keinmalbesteuerung dienlich gemacht werden sollte. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…wirkende Konfliktlösung über Artikel 23 des Abkommens kann aber nicht herangezogen werden, um Qualifikationskonflikte zu lösen, die durch eine divergierende Abkommensauslegung verursacht werden (hier: Auslegung von Artikel 16); denn der Ansässigkeitsstaat ist nicht an eine abweichende Abkommensauslegung durch den Quellenstaat gebunden. Bundesministerium für Finanzen, 19…
…unterliegen gem. Art. 15 Abs. 1 DBA-Liechtenstein dem ausschließlichen Besteuerungsrecht Liechtensteins als Ansässigkeitsstaat. Diese Rechtsmeinung kann nur so lange aufrechterhalten werden, als mit Liechtenstein keine anderslautende Vereinbarung über die Auslegung von Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein getroffen wird. Bundesministerium für Finanzen, 5. Juni…
…wenn sich - unerwarteterweise - herausstellen sollte, dass diese Doppelbelastung nach dem geltenden Gemeinschaftsrecht nicht im Wegzugsstaat zu beseitigen ist. Eine solche Klärung wird aber nur der zur abschließenden Auslegung von Gemeinschaftsrecht berufene Europäische Gerichtshof herbeiführen können. Eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO kann daher nur für den…
…Verständigungsverfahren für ihn "keine bindende Wirkung" habe, so wird diese Aussage nicht so verstanden werden dürfen, dass der Gerichtshof hiermit auch die Anwendbarkeit der Wiener Vertragsrechtskonvention für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen ablehnt. Es ist dem Gerichtshof beizupflichten, dass eine zwischen zwei Verwaltungsbehörden grenzüberschreitend getroffene Abmachung…
…Art. 17 OECD-Musterabkommen) Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht übertragen und dass diesfalls bei einer zu engen Auslegung von § 99 EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung vornimmt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung. 22…
…Auslegung von Artikel 15 Abs. 1 des DBA-Ö/D (Anwendung der Befreiungsmethode) wird davon auszugehen sein, daß dieser Bestimmung die gleichen Rechtswirkungen wie der vergleichbaren Bestimmung des Artikels 23A des OECD-Musterabkommens zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß dann, wenn Deutschland durch eine Geltendmachung von…
…der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Ob auf der Grundlage von Artikel 18 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (entspricht Art. 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens) eine Steuerfreistellung in Anspruch genommen werden kann, hängt von der Auslegung einer solchen Abkommensbestimmung ab, die länderweise uneinheitlich ist, wenn - wie…