…auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird, wobei erforderlichenfalls auch tageweise Bezugsaufteilungen nötig sind. Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen kann hingegen schon jetzt auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 auch für eine nur tageweise Beschäftigung in Österreich gegeben sein. Den Dienstgeberbeitrag haben nämlich…
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
…bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für…
…15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer…
…beschränkten Steuerpflicht fällt, vermag daran nichts zu ändern. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA; in Artikel I Abs. 1 lit. b des Abkommens wird lediglich der seinerzeitige Zuschlag zur Einkommensteuer für Zwecke des Familienlastenausgleiches, nicht aber…
…Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht. Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich die Beitragspflicht ausschließlich nach …
…im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß § 41 FLAG ist für alle im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer eines inländischen Arbeitgebers der…
…nicht der österreichischen Kommunalsteuer unterliegen. Für die Tätigkeit des Dienstnehmers in Deutschland besteht auch keine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), da das diesbezüglich für Dienstnehmer außerhalb Österreichs erforderliche Merkmal der Auslandsentsendung bei einer (ständigen) Ansässigkeit des Dienstnehmers…
…Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen…
…Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört, rechtfertigt aber nicht, dass eine vollständige Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer erlangt werden kann. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der UNIDO erhalten. Gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f des UNIDO-Amtssitzabkommens besteht darüber hinaus…
…fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Das BMF hat es allerdings für denkmöglich gehalten, daß die Vermögensübertragung anlässlich der Auflösung der Stiftung als unentgeltliche Übertragung zu werten ist und daher keine Einkommensteuerpflicht auslöst (30.8.93, SWK Nr. 27…
…einer Steuerumgehung dient, könnte dadurch die Vermutung entstehen, dass die Einkünfte möglicherweise nicht der liechtensteinischen Stiftung, sondern unmittelbar dem Begünstigten zuzurechnen sind; Hinweis auf die Zurechnungsfrage in EStR 2000 Rz 8020. 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in…
…dann ist es jedenfalls verfehlt, darin einen Schadenersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung im Rahmen der Frühpensionierung zu erblicken und die Kausalität mit der Aktivtätigkeit zu bestreiten. Doch selbst wenn der Anspruch erst anlässlich der vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart worden wäre, wird noch ein kausaler Zusammenhang mit…
…Eisenstadt-Oberwart, sondern durch das jeweilige für die Kapitalertragsteuererstattung zuständige Finanzamt zu erfolgen hat. Ist der luxemburgische Pensionsinvestmentfonds hingegen nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar, kommen die allgemeinen Regeln für ausländische Investmentfonds zur Anwendung (InvFR 2008 Rz 54 und EAS 3044). Bundesministerium für Finanzen, 20…
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…