…der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage…
…sondern nach wie vor in jener des inländischen Unternehmens. Eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 würde für die inländische GmbH selbst dann nicht eintreten, wenn es sich bei der Tätigkeit der Mitarbeiterin um eine kaufmännische oder technische Beratung handelte, da diese nicht im Inland erbracht…
…die Einräumung dieses Vorteils privat verursacht und solcherart ausschließlich auf die Möglichkeit der Verbringung des arbeitsfreien Wochenendes im Ansässigkeitsstaat bezogen, so kann dieser Entgeltsbestandteil nicht kausal dem Homeoffice-Tag zugerechnet werden. Diese Fahrtkostenvergütungen wären daher nach dem für die Aufteilung des Gesamtentgelts entsprechend der oben…
…Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung…
…und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter in einer österreichischen Betriebstätte beschäftigt, ist sie gemäß § 47 Abs. 1 EStG 1988 zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, kann sie in unmittelbarer Anwendung von…
…der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO darstellt. Die Räumlichkeiten der SFB müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre…
…Besteuerung unterliegt und in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist. Bei der Gewinnzuordnung zur spanischen festen Einrichtung wird nach den Grundsätzen der Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein (siehe den Hinweis auf die Übereinstimmung der Anwendungsgrundsätze in Art. 7 und Art. 14 im OECD…
Wird ein in Schweden ansässiger schwedischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen (ohne schwedischer Betriebstätte) als Dienstnehmer angestellt und übt der Schwede seine dienstliche Tätigkeit überwiegend auf schwedischem Staatsgebiet aus, wobei auf österreichischem Staatsgebiet lediglich Kurzaufenthalte für Firmenbesprechungen uä. stattfinden, so steht das Besteuerungsrecht an den…
Beabsichtigt ein seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei…
…dann ist Großbritannien im Recht, wenn es sich darauf beruft, dass jene Gehaltsteile, die auf die Tätigkeit in Großbritannien entfallen, der britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr - mit…
…das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an…
…als auf schweizerischem Staatsgebiet berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden; dies könnte bei den mehrtätigen "Rückmeldungen" beim schweizerischen Arbeitgeber der Fall sein. Sollten solche Gegebenheiten vorliegen, müßte eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte vorgenommen werden und der auf die Tage der Berufsausübung in der Schweiz entfallende Einkünfteteil wäre…
…ausgezahlt und lediglich im Kostenumlageweg auf die österreichische GmbH weiterbelastet werden, ist nach inländischem Recht für den Umfang der Steuerpflicht unerheblich, da seine Arbeit für die österreichische GmbH jedenfalls in Österreich verwertet wird. Der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt darüberhinaus aber auch jener Teil der von…
…die berufliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Jene Vergütungen, die auf die 200tägigen Geschäftsreisen in Südeuropa entfallen, unterliegen der Besteuerung in Österreich; und zwar auch dann, wenn der Aufenthalt in einem der südeuropäischen Länder länger als 183 Tage dauern sollte, weil im Verhältnis zu…
…ansässigen Einzelunternehmers aus seinem im Finanzdienstleistungsbereich geführten Unternehmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingestuft, dann fällt dieses Unternehmen unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein. Dies wiederum hat zur Folge, dass der in Österreich ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des Unternehmenssitzes seines Unternehmens nach Liechtenstein weiterhin in…
…Ärzte werten und folglich Steuerpflicht an jenen Einkünften geltend machen, die diesen Betriebstätten steuerlich zuzurechnen sind. Besteht mit den betreffenden ausländischen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Entlastung von der Doppelbesteuerung nach der Befreiungsmethode vorsieht, wird einer solchen Beurteilung durch die ausländische Verwaltung im Allgemeinen seitens…
…das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist. Ist solcherart davon auszugehen, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Baustellenfristen Betriebstätten im Ausland begründet werden, bedarf es in der Folge einer Gewinnaufteilung zwischen dem inländischen Stammhaus der Bauplanungs-AG und ihren ausländischen Betriebstätten…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht. …
…der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten auf deutschem Staatsgebiet würde nur dann…
…stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung im Sinn der Artikel 5 und 7 bzw. 14 des DBA-USA dar und nötigt folglich zu einer sachgerechten Gewinnaufteilung. Angesichts des Umstandes, daß die Doppelbesteuerung im DBA-USA nach dem Anrechnungssystem beseitigt wird, kommt dieser Gewinnaufteilung auf österreichischer…