…Umstand, dass - anders als für die laufenden Gewinne einer liechtensteinischen Freiberufler-Betriebstätte - für Veräußerungsgewinne nicht das Freistellungs- sondern das Anrechnungsverfahren vorgesehen ist. Trotz dieser während der Ansässigkeitsdauer fortbestehenden inländischen Steuerhängigkeit steht das Abkommen einer bereits im Betriebsverlegungsjahr stattfindenden Besteuerung der stillen Reserven nicht entgegen, wenn…
…stillen Reserven der Besteuerung, dann wird im Fall einer nach dem Zuzug in Österreich stattfindenden tatsächlichen Veräußerung dieser Beteiligungen der Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung bereits durch die Regelung des § 31 EStG 1988 vermieden, derzufolge nur die nach dem Zuzug nach Österreich angewachsenen weiteren stillen Reserven…
…Das DBA-Ungarn gestattet zwar auf österreichischer Seite, die stillen Reserven einer Besteuerung zuzuführen, doch löst der mit einer bloß formwechselnden Umwandlung einhergehende formale Austausch der Anteile nach österreichischem inländischen Recht keine Aufdeckung der stillen Reserven aus; denn dies gilt nicht nur bei formwechselnden Umwandlungen…
…Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aus. Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der…
…bzw. Art. 13 DBA-2000 entzogen, sodass der Einbringungsvorgang II zur Aufdeckung stiller Reserven führen würde. Sollte es allerdings so sein, dass in Anwendung des deutschen Steuerrechtes der deutschen Holding-Personengesellschaft ein gewerbliches Gepräge gegeben wird, weil ihr als Gesellschafterin eine deutsche Komplementär-GmbH angehört…
…man in Betracht, dass die Aufdeckung der stillen Reserven anlässlich des vorbereitenden Anteilserwerbes die Haushaltseinnahmen der ausländischen Steuerverwaltung erhöht hat, dann sollten folgerichtig die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Denn es erschiene…
…spricht der Umstand, dass die Aufdeckung der stillen Reserven anlässlich des vorbereitenden Anteilserwerbes die Haushaltseinnahmen der österreichischen Steuerverwaltung erhöht hat, dafür, dass die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des österreichischen Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren…
…2 Z 2 EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; im gegebenen Fall ist dies die Beteiligungsübertragung an die deutsche Privatstiftung. Wurde auf deutscher Seite bereits die Besteuerung des bis zum Wegzug nach Österreich…
…und löst keine Versteuerung der stillen Reserven aus. Aus diesem Grund wird daher die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand des "Wegzuges" in § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat…
…Vorgang, da dem Gesellschafter als Gegenleistung die Wertsteigerung seiner Beteiligung zukommt. Eine unterpreisige Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen verbundenen Unternehmen verstößt allerdings gegen den einkommensteuerlichen Fremdverhaltensgrundsatz. Der Vorgang würde daher nach österreichischem innerstaatlichem Recht zur Aufdeckung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven führen, die gemäß …
…einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in der Liegenschaft enthaltenen stillen Reserven aus. Da Österreich die ungarische Personengesellschaft als steuerlich transparent wertet, führt die Aufdeckung des Wertzuwachses zu Einkünften der beiden österreichischen Kommanditisten, die nach Maßgabe des…
…Anlass geben würde und die darin verfangenen stillen Reserven dem österreichischen Besteuerungszugriff entzöge. § 9 Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG ist allerdings mit der Maßgabe anzuwenden, dass die darin vorgesehene 25-prozentige Besteuerung nur auf jene stillen Reserven im Anteil an der Personengesellschaft angewendet…
…vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs…
…Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung dieser Ersatzliegenschaft ein zweites mal besteuert werden. Es ist zwar richtig…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…
…Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher…
Verluste, die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur…
…von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…der Veräußerungsgewinn der Zwischensteuer des § 22 Abs. 3 KStG von 12,5%. Durch Übertragung der bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten anderer Beteiligungen kann nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 KStG die Versteuerung im Veräußerungsjahr unterbleiben. Diese Übertragungsmöglichkeit ist nicht auf Anschaffungen…