…sollte dies nur die grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen betreffen, liegt aus österreichischer Sicht ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten (passive Dienstleistungsfreiheit) vor. Da auf österreichischer Seite, die deutsche Vorgangsweise nicht ebenfalls durch EU-widriges Verhalten beantwortet werden kann, müssen Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften nach wie vor in Österreich…
…genannten Voraussetzungen vom ausländischen Beschäftiger als wirtschaftlichen Arbeitgeber ausgeht, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Im vorliegenden Fall findet daher nicht der Erlass, sondern Art…
…zuordnet, ist im Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da…
…DBA-Tschechien enthält besondere Vorschriften über die 183-Tage-Zählung, derzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Tage fiktiv als Beschäftigungstage in Tschechien gelten. Im Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Samstage…
…Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der…
…nur hinsichtlich der zu 65% auf deutschem Staatsgebiet im Büro der Münchner Konzernmutter ausgeübten Tätigkeit, sondern auch in Bezug auf die zu 35% in den Schauräumen der österreichischen Tochtergesellschaft geleisteten Arbeiten. Allerdings unterliegt die deutsche Konzernmuttergesellschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht mit der bezogenen Arbeitkräftegestellungsvergütung der…
…eine Konzernüberlassung iSd Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland vorliegt, zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zwei Arbeitskräfteüberlassungen (eine innerhalb Deutschlands und eine grenzüberschreitende) stattfinden. Im letzteren Fall ist die konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung als…
…ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland größtmögliche Wirkung zu verschaffen, bezieht sich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen…
…dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen…
…eine österreichische konzernzugehörige Gesellschaft Arbeitskräfte für Zeiträume unter 183 Tagen, und gewährt die inländische Gesellschaft Sachbezüge wie Unterkunft und Dienstauto, dann ist vorweg zu klären, ob die genannten Arbeitskräfte ihre Arbeitsleistungen nur ihrem ausländischen Arbeitgeber erbringen. Dies wäre der Fall, wenn eine echte Arbeitskräfteüberlassung vorliegt…
…diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der Besteuerung in Frankreich, als sie nicht auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen. Da der Arbeitgeber (die Konzernmuttergesellschaft) in Österreich ansässig ist…
…in den Fällen der internationalen Arbeitskräfteüberlassung nach seinem nationalen Recht die Arbeitgebereigenschaft zu beurteilen (Z 8.4 letzter Satz OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Es könnte daher sein, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung die britische Tochtergesellschaft in Großbritannien zu Recht auf Grund der…
…Löhne (die im Wege der Gestellungsvergütung die österreichischen Hotelgewinne geschmälert haben) auch im Ausland unbesteuert bleiben. Es ist daher im Sinne einer sorgfältigen Beweisvorsorge (analog zu VwGH 25.5.93, 93/14/0019, ÖStZB 1994, 53) anzuraten, dass sich der inländische Gestellungsnehmer vom konzernzugehörigen Gestellungsgeber…
…konzerninternen Mitarbeitergestellung in einen anderen EU-Staat kann die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite daher nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichende Belege über das Vorliegen eines durch Art. 3 Abs. 2 DBA gedeckten Qualifikationskonfliktes vorhanden sind. Ein derartiger Beleg könnte in einer Bestätigung eines im…
…es sich um eine konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung handelt oder um eine solche zwischen fremden Unternehmen. Der deutsche Wortlaut der Bestimmung könnte allerdings den Eindruck erwecken, dass nicht nur Dienstleistungen eines Unternehmens eine Dienstleistungsbetriebstätte für das Unternehmen begründen können, sondern dass es im Fall des Arbeitskräfteverleihs auch…
…in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar. 27. November 2002 Für den Bundesminister:…
…Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn…
…Monaten umdisponiert und ihre Entsendung für maximal 2 Jahre zu einer französischen Konzerngesellschaft angeordnet, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob ihre Bezüge weiterhin der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen davon ab, ob a) auch in Österreich (oder im Drittausland) berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und ob b)…
Wurde im finanzamtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass der Fall einer Assistenzleistung einer ausländischen Muttergesellschaft an ihre österreichische Tochtergesellschaft vorliegt, die in der Weise erbracht wird, dass Dienstnehmer der Muttergesellschaft in Räumlichkeiten der Tochtergesellschaft ihrer beruflichen Arbeit nachgehen, dann werden diese Räumlichkeiten zu einer inländischen Betriebstätte…
…GmbH (lit. c). Die derzeit international bestehende Kontroverse, ob im Fall von Arbeitskräfteüberlassungen der Überlasser oder der Beschäftiger als "Arbeitgeber" zu werten ist, wurde durch Ziffer 6 des Protokolls über die österreichisch-schweizerischen Konsultationen vom 10.12.1999 (BMF 18.01.2000, 04 4282/3…