…Ziffer 1.4 des Gastlehrererlasses auf, dass die österreichische Lohnsteuer auf der Grundlage von Artikel 15 des DBA-Kroatien zu erheben ist. Die Gastlehrerbestimmung mit Slowenien weicht in zweierlei Hinsicht von den sonst üblichen Gastlehrerbestimmungen ab: Einerseits ist Anwendungsvoraussetzung, dass der slowenische Gastlehrer in Österreich…
…Kapitalgesellschaft auf ihren ausländischen Hauptgesellschafter unter Art. II leg. cit. Ist der Hauptgesellschafter ein EU-Angehöriger, ist nicht einmal die sonst erforderliche Führung eines Betriebes als Anwendungsvoraussetzung notwendig. Fällt die grenzüberschreitende Umwandlung unter Art. II UmgrStG, geht auch ein vortragsfähiger Verlust der untergehenden Kapitalgesellschaft auf…
…die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt werden). Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber grundsätzlich verpflichtet…
…österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht anwendbar, da der Steuerpflichtige, die brasilianische Kapitalgesellschaft, weder in Österreich noch in Deutschland ihren "Wohnsitz" im Sinne des Abkommens hat und demzufolge die DBA-Anwendungsvoraussetzung des Art. 1 Abs. 1 DBA-Ö/Deutschland nicht erfüllt ist; Deutschland ist sonach durch…
…ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt. Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde Großbritannien wohl ein…
… sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen zu besorgen, aus denen die Anwendungsvoraussetzungen des DBA-USA bei jedem ADR-Inhaber hervorgehen. Unter EAS 1253 wurde ausgeführt, dass seitens des BM keine Bedenken bestehen, wenn bis zum Ergehen einer Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für…
…Fall wäre der Abzug als Betriebsausgabe, nicht aber die Anrechnung nach der § 48 BAO-Verordnung zulässig; denn die Verordnung verlangt als Anwendungsvoraussetzung das Vorliegen einer der österreichischen Einkommens- oder Körperschaftsbesteuerung vergleichbaren Auslandsbesteuerung. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Veranstalter erhält, keine an die Künstler weiterfließenden Beträge mehr enthalten sind, verliert Artikel 17 des Abkommens seine Anwendungsvoraussetzung und es kommt Artikel 7 des Abkommens mit der Rechtsfolge einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich zur Anwendung. Es muss der Produktionsgesellschaft als Ausfluss der steuerlich anzuerkennenden Gestaltungsfreiheit zugebilligt…
…in welchem Staat der ausbezahlte Arbeitslohn der Besteuerung unterliegt, ist daher die 183-Tage-Klausel des Artikels 9 Abs. 2 DBA-Deutschland anwendbar; denn die Anwendungsvoraussetzung, dass der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber getragen wird, der im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers (=Österreich) seinen Wohnsitz hat, ist erfüllt…
…ist im Bereich des Einkommensteuerrechtes kein Steuerpflichtiger, sodass die Gewinnausschüttung insoweit nicht ihr, sondern den in Österreich ansässigen KG-Gesellschaftern steuerlich zuzurechnen ist. Damit fehlt es an der Anwendungsvoraussetzung des Art. 10a DBA-Deutschland, derzufolge Dividendenzahler und Dividendenempfänger in verschiedenen Staaten ansässig sein müssen. Art…
…vor, sodass im Anwendungsbereich dieser beiden Bestimmungen kein Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes eintreten würde. Liegen allerdings die Anwendungsvoraussetzungen dieser beiden abkommensrechtlichen Rückfallklauseln nicht vor, so kann Österreich nach dem Wegzug des Steuerpflichtigen einen zukünftigen Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Kapitalgesellschaftsanteile abkommensrechtlich nicht mehr besteuern…
…sich ihrerseits ebenfalls nicht auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen berufen, weil die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen hiefür (nämlich unbeschränkte Steuerpflicht in zumindest einem der beiden Staaten) nicht erfüllt sind. Sollten die Künstler allerdings in einem Staat ansässig sein, mit dem Österreich ein dem OECD-Musterabkommen entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen…