…Werden an ausländische Gastprofessoren, die in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, Prüfungstaxen für ihre Mitwirkung in Universitäts-Prüfungskommissionen gezahlt, die nach Abschn. 87 Abs. 3 Anhang III, Ziff. 7 der Einkommensteuerrichtlinien 1984 als Funktionsgebühren im Sinn des § 29 Z…
…RL). Im Übrigen verpflichtet dieser Entlastungsweg sämtliche endbesteuerten Kapitalerträge miteinzubeziehen, also auch die inländischen Kapitalerträge (Rz 7820-ESt-RL). Gemäß BMF-Erlass vom 21.3.2000, AÖFV. Nr. 83/2000 (Anhang I. Z. 3) ist alternativ ein Rückzahlungsverfahren beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart vorgesehen, für…
…hierfür aufgezeigt worden ist (siehe Abschn. A des der DBA-EVO als Anhang beigefügten Informationsblattes). Darnach hat die Rückerstattung nicht durch Einzelanträge der Arbeitnehmer zu erfolgen, sondern durch einen vom Arbeitskräftegesteller eingereichten Sammelantrag, der die in Abschn. A, lit. c des Informationsblattes geforderten Angaben enthält…
Der Durchführungserlass zur DBA-EVO vom 10.03.2006 (AÖF Nr. 127/2006) sieht im Anhang unter Abschnitt B vor, dass ausländische Arbeitskräftegestellungsunternehmen vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Befreiungsbescheid erhalten können, wenn sie die lohnsteuerlichen Verpflichtungen für die überlassenen Arbeitskräfte übernehmen, sodass die österreichischen…
Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von…
…2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher ein Gastlehrer aus Kroatien beschäftigt…
…Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu …
…2 Z. 1 KStG in Österreich Steuerfreistellung genießen, müssten im Anhang zur Mutter-Tochter-Richtlinie (Anlage 2 zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer…
…KGaA im Anhang zum Umgründungssteuergesetz und im Anhang zum EStG nur zum Ausdruck bringt, dass die für Kapitalgesellschaften geltenden Umgründungsmöglichkeiten auch für die deutschen KGaA zutreffen und dass für grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen an oder von KGaAs die für konzerninterne Gewinnausschüttungen vorgesehene Steuerentlastung anwendbar ist. Es ist…
…die Vergleichbarkeit mit der deutschen GmbH bereits bestätigt worden ist (deutsche Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24.12.1999, Tabelle 1 im Anhang). Ermöglicht das brasilianische Gesellschaftsrecht einer Ltda ihren Gesellschaftern für das eingebrachte Kapital eine - steuerlich abzugsfähige - Verzinsung ("JCP") zukommen zu lassen (Berechnungsgrundlage ist das Stammkapital…
…die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D-GmbH erfolgt, weil die D-GmbH nur durch diese Entsendung ihre Aktivleistung…
…1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und werden diese Optionsrechte unmittelbar nach Versetzung nach Österreich im Jahr 2004 ausgeübt, dann sind die 2004 lukrierten Einkünfte nur insoweit in Österreich…
…Darnach bildet das im Jahr 1956 unterzeichnete österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen kein Hindernis, nach einem Zuzug nach Österreich zufließende Einkünfte, die kausal mit einer in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit verknüpft sind, in Österreich zu besteuern. Übt daher beispielsweise ein Anfang 2001 zur österreichischen Konzerngesellschaft versetzter…
…Anfang 1998 überwiegend in Hongkong für einen dortigen Arbeitgeber, leben aber seine Ehegattin und seine 1997 geborene Tochter in Österreich, dann spricht dieses Sachverhaltsbild dafür, dass angesichts aufrechter Ehe die inländische Wohnung der Ehegattin auch ihrem Ehemann weiterhin zu Verfügung steht und auch von ihm…
…Unternehmens Anfang 1991 für die Dauer von 4 Jahren im Rahmen eines Sanierungsprogrammes zu einer brasilianischen Tochtergesellschaft entsandt, unterliegen die hiefür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Brasilien der ausschließlichen brasilianischen Besteuerung und sind - selbst bei Aufrechterhaltung des österreichischen Wohnsitzes und bei Fortbestand der inländischen…
…aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts anhand eines Typenvergleichs die Einordnung des ausländischen Trusts in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die Kriterien des Typenvergleichs sind in den KStR 2013 Rz 133 f ausführlich dargelegt. Dabei sprechen überzeugende Argumente im Allgemeinen für die Subsumtion…
…eine inländische Betriebstätte des irischen Reiseveranstalters begründet wird. Der bloße Umstand, dass die Zimmer - die (wegen günstigerer Preisgestaltung) ganzjährig exklusiv dem irischen Reiseveranstalter zur Verfügung stehen - tatsächlich nur von Ende Dezember bis Anfang April genutzt werden, ändert nichts daran, dass sie eine feste Einrichtung in…
Wird ein zunächst in der Türkei im Sinne des Art. 4 DBA-Türkei ansässiger und bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer für die Zeit von Anfang Jänner 1994 bis Ende Mai 1994 zu einem österreichischen Unternehmen zur Arbeitsausübung im Inland entsandt und geht dieser Arbeitnehmer…
…dh. insbesondere unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988 (BGBl. Nr. 56/1995). Die ausschüttende Kapitalgesellschaft wird aber dennoch anhand geeigneter Unterlagen die Berechtigung zur Steuerfreistellung zu dokumentieren haben. Als Beleg hierfür kann neben…
…stattfinden (mag diese von Anfang an geplant oder durch unvorhergesehene Entwicklungen verursacht sein), werden Banken, die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem…