Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
…begünstigt war, eine Witwenpension aus dem UNJSPF, so unterliegt sie der Steuerpflicht in Österreich. Da die Witwe selbst nicht aufgrund eines Amtssitz- oder Privilegienabkommens steuerbefreit ist, kann Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen per se auch nicht zu einer Steuerbefreiung führen. Bundesministerium für Finanzen, 25. Juli 2024
Angestellte der UNIDO (auch österreichische Staatsbürger) genießen gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. d des UNIDO-Amtssitzabkommens (BGBl. III Nr. 100/1998) eine Befreiung von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge, Vergütungen und Ruhegenüsse, die sie von der UNIDO für gegenwärtige oder frühere Dienste oder im…
…des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16 lit. b des UNIDO-Amtssitzabkommens bzw. 22 lit. b des IAEO-Amtssitzabkommens die Umsatzsteuerfreiheit bis auf weiteres in Anspruch nehmen. 15. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…
…ist zu prüfen, ob die Witwerpension einer steuerlichen Privilegierung unterliegt. Abschn. 26 UN-Amtssitzabkommen kann per se nicht zu einer Steuerbefreiung führen (EAS 3453). Die Rechtsgrundlage für (ehemaligen) IWF-Angestellten zustehende steuerliche Privilegierungen ist das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds (IWF-Abkommen; StF: BGBl. Nr…
…Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs…
…steuerlichen Inländereigenschaft des Verstorbenen ein, wäre der UNIDO-Beamte sonach auch dann steuerpflichtig, wenn er nicht seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hätte, wird der Eintritt der Steuerpflicht durch das UNIDO-Amtssitzabkommen nicht verhindert. Diese Rechtsauffassung beruht auf dem in BGBl. Nr. 217/1982 kundgemachten Abkommen…
…Nr. 674/1990, die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine Freistellung…
…Wiener Diplomatenkonvention). Begünstigt sind ferner alle Beamten der in Österreich errichteten internationalen Organisationen, die auf Grund der bestehenden Amtssitzabkommen und im Hinblick auf das vorzitierte Verwaltungsgerichtshoferkenntnis (siehe auch Abschn. 11 Abs. 5 ESt-RL 1984) nur wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln sind (Beamte, die nicht…
…Wiener Diplomatenkonvention). Begünstigt sind ferner alle Beamten der in Österreich errichteten internationalen Organisationen, die auf Grund der bestehenden Amtssitzabkommen und im Hinblick auf das vorzitierte Verwaltungsgerichtshoferkenntnis (siehe auch Abschn. 11 Abs. 5 ESt-RL 1984) nur wie beschränkt Steuerpflichtige zu behandeln sind (Beamte, die nicht…
…ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen". Ist ein in Deutschland ansässiger Beamter einer in Deutschland errichteten internationalen Organisation mit den von dieser Organisation bezogenen Einkünften auf Grund des von Deutschland mit der Organisation abgeschlossenen Amtssitzabkommens von der deutschen Einkommensbesteuerung befreit…
…durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen. Gemäß Abschnitt 37 lit. f in Verbindung mit Abschnitt 39 des mit den Vereinten Nationen abgeschlossenen Amtssitzabkommens, BGBl. III Nr. 99/1998…
…gemäß Art. XII Abschn. 27 lit. d des UNIDO-Amtsitzabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie die nach § 3 EStG steuerfreien Einkünfte nur dann zum "Progressionsvorbehalt" in Österreich herangezogen, wenn dies…
…Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen berufen, wie er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982…
Die Sorge, dass durch das unterzeichnungsreife neue österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen der Standort Österreich nur deshalb gefährdet wäre, weil dieses Abkommen Bestimmungen über eine Strafrechtshilfe sowie über eine Vollstreckungsamtshilfe vorsieht, ist unbegründet. Denn bereits derzeit enthält Artikel 12 des auf dem Gebiet der Erbschafts- und…
Übersiedelt ein US-Staatsbürger aus Japan nach Österreich, um hier einen Posten an der indonesischen Botschaft anzutreten, so sind die Botschaftseinkünfte in Österreich gemäß Artikel 19 DBA-Indonesien von der Besteuerung freizustellen. Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur…
Die Zuweisung der Besteuerungsrechte an öffentlichen Bezügen weicht in Artikel 19 des DBA-Schweiz von den nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den…
Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu…
Führt eine deutsche Gesellschaft Agenturtätigkeiten für ein US-Konzernunternehmen durch und eröffnet diese deutsche Gesellschaft für die Betreuung des Österreich-Marktes in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des deutschen…