…eine deutsche öffentlich-rechtliche Kammerorganisation in Österreich ein mehrtägiges Seminar, dann sind die nach Österreich entsandten Dienstnehmer dieses deutschen Rechtsträgers gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland selbst dann von der steuerlichen Erfassung der anteiligen deutschen Bezüge freizustellen, wenn in dem betreffenden Jahr andere Inlandseinkünfte in einem…
…auch nur anlässlich von Firmenbesprechungen am inländischen Sitz der GmbH), dann tritt gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien insoweit inländische Steuerpflicht ein. Die tageweise Aliquotierung der Bezüge stellt eine durchaus sachgerechte Methode für die Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen inländischen Bezüge dar. Soweit Indien das Besteuerungsrecht…
…folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben…
…übersteigt. Andernfalls wären die Bezüge weiterhin in Österreich steuerpflichtig, wobei die serbische Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet werden kann. Wurden dem Dienstnehmer im November 2001 Stock Options mit einer Sperrfrist bis November 2006 eingeräumt, wobei mit Ablauf der Sperrfrist die Option ausgeübt wurde, dann…
…bei tageweiser Aliquotierung auf die in Österreich beruflich verbrachten Anwesenheitstage entfallen. Der bei den freiberuflich Tätigen entwickelte Grundsatz, dass die Gastspielgage nicht in einen steuerpflichtigen (inländischen) Auftrittsteil und einen nicht steuerpflichtigen (ausländischen) Probenteil aufgeteilt werden darf, entfaltet bei den Dienstnehmerschauspielern hinsichtlich ihrer laufenden Bezüge keine…
…dass jene Bezugsteile (tageweise Aliquotierung ist erforderlich), die auf dienstliche Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet entfallen, von Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens erfasst werden und folglich in Österreich dem Lohnsteuerabzug zu unterziehen sind. Es wird angeregt, bezüglich der praktischen Durchführung des Aufteilungsverfahrens mit dem zuständigen…
…aliquotieren. Sollte infolge dieser Auslandsentsendungen durch die ukrainische Schwestergesellschaft die Aufenthaltsdauer in der Ukraine unter die 183-Tage-Grenze des Art. 15 Abs. 2 DBA-Ukraine fallen, kann dies keinen Verlust des ukrainischen Besteuerungsrechtes für jene Bezüge zur Folge haben, die auf die in der…
…11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl. III Nr. 197/2021) gewisse Privilegien. Gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. d des Abkommens besteht eine Befreiung von der Besteuerung in Bezug auf Gehälter und Vergütungen…
Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…
…3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden. Hiebei soll über deutschen Wunsch stets wie folgt vorgegangen werden: zunächst sind jene Bezugsteile…
…ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen…
…die diesem Staat gegenüber (z.B. einem staatlich geführten Spital) erbracht worden sind. Die Befreiung gilt nicht für andere Pensionen, wie beispielsweise unter Artikel 18 oder 21 des Abkommens fallende AHV-Pensionen. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass sich der Steuerpflichtige jeglicher weiterer Erwerbstätigkeit enthält. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft bewirkt daher keine Änderung in der Zuteilung der Besteuerungsrechte an den gleichzeitig bezogenen Vorruhestandsbezügen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…den inländischen sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist der Durchschnittsteuersatz (Progressionssatz…
…Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem…
…kommt. Die Garantie-Rente der Versicherungs-AG (die keine "Pensionskasse" ist) stellt eine "Gegenleistungsrente" dar, die gemäß § 29 EStG 1988 ab Übersteigen der "Gegenleistung" als wiederkehrender Bezug steuerpflichtig wird. Bei Versicherungsrenten ist hierbei jener Betrag als Gegenleistung anzusetzen, der zu Beginn der Rentenleistung als Einmalzahlung…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
…die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…öffentlichen Kassen (Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung) handelt, wird Deutschland für diese Zahlungen nach Art. 10 Abs. 2 DBA-1954 bzw. Art. 18 Abs. 2 DBA-2000 das Besteuerungsrecht zugeteilt. Diese Beträge sind daher auf österreichischer Seite ungeachtet des Umstandes der innerstaatlichen Steuerfreistellung in…