…treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht…
…treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese unter EAS…
…schweizerische Gesellschaft Sanitärartikel in Österreich und bedient sie sich hiebei der Unterstützung durch ein österreichisches Großhandelsunternehmen, wobei dieses Großhandelsunternehmen nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der schweizerischen Gesellschaft tritt, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Schweiz in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht…
…allerdings der Handelsvertreter keine anderen Auftraggeber betreuen und sonach ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte hiedurch ein Abhängigkeitsverhältnis zu dem US-Unternehmen begründet werden, das zur Folge hätte, dass das österreichische Büro des Vertreters als Betriebstätte des US-Unternehmens anzusehen ist. 25…
…Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens zu werten sind - noch eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem schweizerischen Unternehmen stehen oder sie müssten - als unabhängige Inhaber von Maßschneidereien - den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit überschreiten. Ein Abhängigkeitsverhältnis würde vermutlich dann…
…Sohn) des Auftraggebers ist. Doch selbst wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zum einzigen Auftraggeber betriebstättenbegründend wirkt, ist damit noch nicht gesagt, dass - neben einer fremdverhaltenskonformen Abgeltung der Funktionen des Vertreters - auch eine Besteuerung des ausländischen Auftraggebers (des exportierenden Lieferanten) zu erfolgen hat. Dies wäre nur dann der…
… nämlich dann, wenn die Betreibergesellschaft in einem Abhängigkeitsverhältnis zur italienischen Gesellschaft steht. Nach Z 38.6 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA kann ein solches Abhängigkeitsverhältnis durchaus dadurch begründet werden, dass der Vertreter eine Verkaufstätigkeit für eine längere Dauer im Wesentlichen ausschließlich oder…
…Märkte die Position des Warenvertriebes auf Kommissionsbasis zugewiesen, dann wird hiedurch für die deutsche Schwestergesellschaft keine "Vertreterbetriebstätte" in Österreich begründet. Die österreichische Gesellschaft steht zwar (im Wege der gemeinsamen Obergesellschaft) in einem Abhängigkeitsverhältnis auch zur deutschen Schwestergesellschaft, was bereits durch die Nötigung zur Aufgabe der…
…Grund für fremdverhaltenskonforme Gewinnberichtigungen bei konzerninternen Geschäften in dem zwischen Konzerngesellschaften bestehenden Abhängigkeitsverhältnis gesehen; eine Abhängigkeit, die nach Artikel 9 im Wege der "Geschäftsleitung", "Kontrolle" oder "Kapitalbeteiligung" hergestellt wird. Problematisch mag in diesem Zusammenhang allerdings die Aussage in Z. 38 des OECD-Kommentars zu Art…
…dass die Verlegearbeiten - auch wenn sie an verschiedenen Baustellen für die österreichische Baufirma ausgeführt werden - "wirtschaftlich und geographisch" einheitlich zu beurteilen sind und folglich für die italienische Firma wegen Überschreitung der 12 monatigen Baustellenfrist des DBA-Italien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Der Geschäftsführer der…