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9 Treffer1244 msnur geltende Fassungen
EAS 1380Inlandsgastspiele französischer Theater auf Grund von Verträgen mit einer deutschen Theater-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 252/1-IV/4/9822.12.1998

…Unternehmers zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 nicht davon ab, dass in Österreich eine Niederlassung oder sonst eine Betriebstätte unterhalten wird. Für die Abfuhr des von dem deutschen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, ist im österreichischen Abgabenrecht allerdings keine…

EAS 1114Inlandsauftritte französischer Künstler im Wege deutscher Konzertveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9721.07.1997

…inländischen Sportveranstaltung Honorare an eine Assistenz leistende niederländische Gesellschaft gezahlt hat (EAS 657); einer solchen Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Unternehmens steht auch Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht entgegen. Für die Abfuhr des von einem ausländischen Unternehmer vorgenommenen Steuerabzuges, der über keine inländische Betriebstätte verfügt…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

…1995 in Höhe von 50 in Rechnung, die zu einer KESt-Belastung der Bank von 22% führen. BANK: | Stückzinsen | 50 | 22% KESt-Abfuhr durch die Bank | -11 | | ------ | Zinsertrag (VII-XII/1995) | 39 Die KESt von 11 ist…

EAS 1934Arbeitsgestellung aus Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 214/1-IV/4/0121.09.2001

…folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass die von ihm ausgezahlten Beträge auf Grund des DBA-Spanien von der Abzugsbesteuerung freizustellen sind…

EAS 1490Produktion inländischer Werbefilme mit deutschen und britischen Schauspielern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 598/1-IV/4/9919.07.1999

…Ö/Deutschland die an die deutsche Agentur gezahlten Vergütungen in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. Allerdings haftet die deutsche Agentur gemäß § 99 EStG für die Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Einkommensteuer bezüglich der von ihr an die deutschen Filmschauspieler gezahlten Vergütungen (Hinweis auf EAS…

EAS 1171Auftritt afrikanischer Chöre bei einer inländischen Kulturveranstaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 252/3-IV/4/9701.12.1997

…inländischer Veranstalter nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG entbunden werden kann; es muss daher angeraten werden, auf der Grundlage der vorliegenden Auskunftserteilung die Angelegenheit noch mit dem für die Abfuhr der Steuerabzugsbeträge zuständigen Amt abzusprechen. …

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Wege der Abzugsteuer wahrzunehmen ist. Eine direkte Anwendung von in DBA normierten Befreiungen kann bei steuerabzugspflichtigen Einkünften grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005; DBA-EVO) erfolgen…

EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

…Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen gemäß Artikel 15 des Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 das Besteuerungsrecht von Deutschland nach Österreich; denn nach Artikel 19 Abs. 3 des neuen Abkommens gilt für öffentlich-rechtliche Bezüge…

EAS 2399Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 846/1-IV/4/0305.01.2004

…Sollte eine vorzeitige Rückverlegung des Hauptwohnsitzes stattfinden (mag diese von Anfang an geplant oder durch unvorhergesehene Entwicklungen verursacht sein), werden Banken, die den KESt-Abzug im gerechtfertigten Vertrauen auf eine verordnungskonform abgegebene Erklärung des Abgabepflichtigen eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen…