10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
…nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Anlässlich einer Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, dass für Unternehmen, die Wasserwerke oder Anstalten zur Abfuhr von Spülwasser betreiben, für alle Umsätze, die mit dem Betrieb von solchen Werken oder Anstalten regelmäßig verbunden sind, zwingend die Istbesteuerung gelte (§ 17 Abs…
…1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von…
…1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von…
…für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5). (2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10% für ... 13. die mit dem Betrieb von Unternehmen zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen sonstigen Leistungen; ..." § 11 Abs. 12 UStG 1994 lautet: "(12…
…gelten - wie auch vom Finanzamt ausgeführt - insbesonders Wasserwerke, wenn sie überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen, sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Bei den von der Bw. geführten "Betrieben mit marktbestimmender Tätigkeit" (Trinkwasserversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung) handelt es sich sohin um keine Betriebe…
…1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von…
…1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets- Wasserwerke,- Schlachthöfe,- Anstalten zur Müllbeseitigung und- zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie- die Vermietung und Verpachtung von…
…5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Den…
…5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Den…
…5 Z 12 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Den…
…1988 von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von…
…Bw. in Einzelleistungen gegenüber den einzelnen Mitgliedern manifestiert, liegt auf der Hand: Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist unter einer "Anstalt zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen" iSd UStG eine Kanalisationsanlage bzw. deren Errichtung zu verstehen (siehe Verwaltungsgerichtshof vom 24.6.2004…
…Elektrizitäts- oder Heizwerke betreiben, und bei Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen, für alle Umsätze, die mit dem Betrieb von solchen Werken oder Anstalten regelmäßig verbunden sind, wobei mit der Rechnungslegung das Entgelt als vereinnahmt und die Lieferungen und sonstigen Leistungen…
…auf 10% für die mit dem Betrieb von Unternehmen zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen Umsätze. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei…
…auf 10% für die mit dem Betrieb von Unternehmen zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen regelmäßig verbundenen Umsätze. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. g UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei…
…6 Abs. 1 Z 8 lit g UStG 1994 sind die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ist unter einer Anstalt zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen im Sinne des § 2…
…Umsatzsteuerlich gelten Wasserwerke bzw. Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen schließlich stets als Betriebe gewerblicher Art und eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist dann als Unternehmer zu qualifizieren, wenn sie sich im Rahmen eines derartigen Betriebes betätigt (siehe VwGH 24.6.2004…
…Wesentlichen die Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben einer KöR und stellen grundsätzlich keinen BgA dar, sind somit vom unternehmerischen Bereich einer KöR abzugrenzen. Für umsatzsteuerliche Zwecke gelten jedoch gemäß § 2 Abs 3 UStG Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen…
…Fall von ihr beherrschten) ausgegliederten Rechtsträgers (in Form eines Wasserverbandes) bediente und die Entgelte unmittelbar an den Wasserverband zu entrichten waren (VfGH 13.10.1982, B 478/78; es lag in diesem Fall ein fiktiver BgA nach § 2 Abs 3 UStG, Abfuhr von Spülwasser und…