…wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und…
…eines mit der Schweiz herbeigeführten Gegenrechtsverhältnisses (Notenwechsel vom 24. März/18. April 1988, GZ H 1779/1/1-IV/4/88) über Antrag vom BMF gemäß § 48 BAO von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den…
…die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben. Sofern daher österreichische Unternehmer bei ihren Exportlieferungen an die internationale Organisation alle nach innerstaatlichem Umsatzsteuerrecht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen (ausgenommen das Erfordernis des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16…
…Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…deutsche Unternehmen, das an der inländischen Veranstaltung durch Engagement des US-Künstlers ebenfalls veranstaltend mitwirkt, ist gemäß § 3a Abs. 8 lit. a UStG in Österreich umsatzsteuerpflichtig (Entgelt ist der Überweisungsbetrag zuzüglich der erhaltenen Sachleistung). Sollte das deutsche Unternehmen auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr…
…4 UStG die Umsatzsteuer einzubehalten und an das Finanzamt Graz-Stadt abzuführen (der Veranstalter ist aber korrespondierend hiezu zum Abzug dieses Betrages als Vorsteuer berechtigt). Es ist dann Sache des ausländischen Künstlers, im Wege einer beim Finanzamt Graz-Stadt durchzuführenden Umsatzsteuerveranlagung eine Entlastung von der…
…den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der österreichischen Firma, die sodann ihrerseits die Refundierung an den Schweizer vornimmt ist unzulässig. 09. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…dann ein Besteuerungsrecht erlangt, wenn die Künstler ihre Tätigkeit persönlich in Österreich ausüben; eine Steuerpflicht kraft "Verwertungstatbestandes" wird durch DBA nicht zugelassen. Nach der von Österreich derzeit vertretenen Auffassung werden Entgelte, die ein Künstler für einen Auftritt bei einer Veranstaltung erhält, im Allgemeinen für eben…
…der sich wie folgt zusammensetzt: | Gage | ATS 22.000,- | 20% USt | ATS 4.400,- | | ATS 26.400,- | abzügl. | - ATS 19.000,- | | ATS 7.400,- wobei 19.000,- dem Pianisten unmittelbar und ATS 7.400,- der…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf §…
…eingestellt haben, nachträglich nur dann zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer herangezogen, wenn dies im Einvernehmen mit dem Abgabepflichtigen zwecks Sicherung der KESt-Abgeltungswirkung geschieht. Andernfalls unterliegen die Zinsen der allgemeinen Steuerbelastung im Veranlagungsverfahren. 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. 14. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…81 EStG 1988 darstellt, dann ist der deutsche Arbeitgeber unter diesen Gegebenheiten ab 1. Jänner 2003 zur Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Lohnsteuer verpflichtet. Sollte der deutsche Arbeitgeber hingegen keine inländische Betriebstätte (maßgebend ist im gegebenen Zusammenhang nicht der Betriebstättenbegriff laut DBA, sondern jener des…
…der betreffenden Arbeitskräfte agiert. Werden Arbeitslöhne z.B. unmittelbar an die Arbeitskräfte selbst ausgezahlt, dann könnte das bereits ein erstes Indiz dafür darstellen, dass in Wahrheit das österreichische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist und dass folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr…
…Veranstalter nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG entbunden werden kann; es muss daher angeraten werden, auf der Grundlage der vorliegenden Auskunftserteilung die Angelegenheit noch mit dem für die Abfuhr der Steuerabzugsbeträge zuständigen Amt abzusprechen. 01…
…mit der ausländischen Agentur ab, dann müssen gemäß Artikel 4 DBA-Ö/Deutschland die an die deutsche Agentur gezahlten Vergütungen in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden. Allerdings haftet die deutsche Agentur gemäß § 99 EStG für die Einbehaltung und Abfuhr der österreichischen Einkommensteuer bezüglich der…
…diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 …
…solcher Raum für einen solchen Mindestzeitraum durchgehend zur Verfügung, dann würde eine Betriebstätte auch dann vorliegen, wenn dieser Raum wegen laufender Rückfahrten nach Deutschland von dem Experten nicht ununterbrochen benützt wird. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und wird diese Tätigkeit der polnischen Studenten vom zuständigen Finanzamt ebenfalls als selbständige Tätigkeit gewertet, tritt für die österreichische Restauratorin die Verpflichtung ein, von den ausbezahlten Honoraren gemäß § 99 EStG einen 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Vorsorglich wird angemerkt, dass die Tätigkeit der Restauratoren kunsthandwerklicher Art…