Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland…
…2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2…
…2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland und der hiezu ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2…
…die Wohnung beibehalten und auch nach Ablauf der 2-Jahresfrist weiterhin benutzt werden wird. In diesem Fall wären sonach die Voraussetzungen des Art. XII DBA-USA selbst dann nicht erfüllt, wenn die Unterrichtstätigkeit in Österreich mit 2 Jahren begrenzt und anschließend eine kurze Rückreise in…
…Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist eine…
…unter Verzeichnisführung die inländische Mietwohnung nur mehr für höchstens 70 Tage pro Jahr genutzt werden, dann erlischt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nicht erst nach Verstreichen der in der Verordnung genannten 5-Jahresfrist, sondern gemäß § 2 der VO bereits ab 1.1.2012. Bundesministerium für Finanzen, 18…
Gemäß Artikel 20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu…
…Turbinen zu ersetzen sowie Instandhaltungsarbeiten daran durchzuführen, so führen solche Montagearbeiten zu einer inländischen "Montagebetriebstätte" (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn…
…der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, bleiben allenfalls in Deutschland erzielte Einkünfte in Österreich progressionsunwirksam, sodass in Österreich keine sogenannte "Progressionsveranlagung" (Einkommensteuerveranlagung zur Wahrnehmung des im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigungsfähigen Progressionsvorbehaltes des Art. 23 Abs. 2 lit. d des Abkommens) vorzunehmen ist. Bundesministerium für Finanzen, 15. März 2010
…Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt…
…Abs. 2 DBA-Italien, Art. 15 Abs. 2 DBA-Rumänien, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, Art. 15 Abs. 2 DBA-Ungarn und Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen; dieses letztgenannte Abkommen sieht anstelle der 183-Tage-Frist eine 1-Jahres-Frist vor) nicht übersteigen…
…durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung (1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". An dieser Auffassung wird weiterhin festgehalten, und zwar auch im Verhältnis zu Großbritannien…
Wird eine holländische Kapitalgesellschaft, die in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet hat, auf eine andere holländische Kapitalgesellschaft steuerneutral verschmolzen, und kann daher in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat…
…beseitigen. Das BM für Finanzen hält es für gerechtfertigt, in diesem Verfahren (auf Basis der Reziprozität) der Regelung des Artikel 25 Abs. 2 letzter Satz des OECD-Musterabkommens, derzufolge Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung…
In dem ab 2008 in Wirksamkeit tretenden DBA-CZ sieht die 183-Tage-Klausel nicht mehr - wie bisher - einen auf das Kalenderjahr abstellenden Beobachtungszeitraum, sondern - nach dem Vorbild des aktualisierten OECD-MA - einen kalenderjahrsunabhängigen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor. Die Neuregelung kann allerdings nur Personalentsendungen…
…österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung ( 1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird". Diese Auffassung wurde in EAS 3235 weiterhin aufrechterhalten. Eine…
Die Frage, ab welcher zeitlichen Dauer die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten für ein vorübergehend im Inland tätiges schweizerisches Unternehmen eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz begründen, ist im Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt. Anlässlich österreichisch-schweizerischer Konsultationen am 10.12.1999 wurde…