Innerhalb der OECD-Staatengemeinschaft geht die herrschende Auffassung nunmehr dahin, dass Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
…und EAS 3089 mit weiteren Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung und zuletzt EAS 3367). Da die seit Oktober 2012 geplanten Änderungen im OECD-Musterkommentar zu Art. 5 OECD-MA nun aber in im Wesentlichen unveränderter Form in das Update 2017 des OECD-MA übernommen werden sollen…
…dass im Jahr 1992 Art. 12 des OECD-Musterabkommens revidiert und in diesem Zusammenhang derartige Mietentgelte aus dem Lizenzgebührenbegriff eliminiert wurde ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich. Denn Änderungen in den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens sind als solche - anders als Änderungen im OECD-Kommentar zu Bestimmungen…
…Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die…
…das Bundesrechenamt an in Frankreich lebende Pensionsbezieher im Grunde keine wesentlichen Änderungen: das Besteuerungsrecht verbleibt im allgemeinen bei Österreich und Frankreich ist - trotz Übergang zum Anrechnungsverfahren - zur Steuerfreistellung verpflichtet. Unterschiedlichkeiten können indessen bei besonderen Gegebenheiten, vor allem im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen…
…anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den…
…Nr. 11/1991, 317 ff aufgelistet. Im Verhältnis zu Großbritannien und Frankreich, sind allerdings mittlerweile Änderungen ausgehandelt worden, die im Fall Großbritanniens möglicherweise sogar rückwirkend ab 1992 wirksam werden könnten. Die ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss…
…kann wegen der Sachverhaltsabhängigkeit im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht zweckdienlich beantwortet werden. Es kann hiezu nur soviel ausgesagt werden, dass die von der OECD mittlerweile öffentlich zugänglich gemachten Pläne für einschlägige Änderungen des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen von der österreichischen Finanzverwaltung bereits jetzt…
…den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772). Findet daher im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung…
…daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. In jenen Fällen, in denen der österreichische Begünstigte zugleich der Stifter des US-Trusts ist (in denen sonach ein "grantor trust" vorliegen dürfte) und außerdem in der Trustdeklaration ein jederzeitiger teilweiser oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der…
…zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen; vgl. zur Unterscheidung auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D…
…sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt. Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist, dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch…
…jener Höhe angerechnet werden, mit der die inländische Körperschaftsteuer auf die ausländischen Betriebstättengewinne entfällt. Sind daher die Wertpapiere der amerikanischen Zweigniederlassung mit den Anschaffungskosten von 100 im steuerlichen Betriebsvermögen der inländischen Kapitalgesellschaft enthalten und ist mittlerweile ihr Wert auf 500 angewachsen, dann führt der Übertragungsvorgang…
…Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…