…BAO Kommentar4 und BAO Kommentar5, § 212a, jeweils Rz 28). In Zollangelegenheiten ist als Besonderheit von einem "zwingend zweistufigen" Rechtszug ausgehen (§ 85e und § 85f ZollR-DG - BGBl I 2013/14 ab 1.1.2014). In einem Zollverfahren wird die Beschwerde als Rechtsbehelf der ersten Stufe durch…
…Ablauf des kassenmäßig veranlassten und bewilligten Zahlungsaufschubs zur Berufungsvorentscheidung vom 12. September 2001, Zahl: 700/ bbb /2001, verfügt. Diesen Bescheid hat das im Rechtszug angerufene Bundesfinanzgericht (BFG) mit Erkenntnis vom 7. Jänner 2015, GZ: RV/ ddd /2012, aufgehoben. Das BFG hat seine Entscheidung nach dem…
…Stadt Wien durch ihre methodisch unhaltbare Herangehensweise an diesen Fall auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise völlig ausgehebelt. Dazu im Einzelnen: § 21 Abs 1 BAO verlangt den Durchgriff auf das wirtschaftliche Substrat und solcherart ein zweistufiges Vorgehen (VwGH 11.3.1992, 90/13/0230, VwSlg 6662/F…
…und der Abgabenschuldner muss alle geltenden Vorschriften über seine Zollanmeldung eingehalten haben (VwGH vom 29.4.2019, Ra 2019/16/0087). In Art. 243 ZK ist als Mindestanforderung an das Rechtsbehelfsverfahren ein zweistufiges geregelt. Die darüber hinausgehende Verfahrensvorschrift ist gemäß § 1 BAO die Bundesabgabenordnung selbst…
…und der Abgabenschuldner muss alle geltenden Vorschriften über seine Zollanmeldung eingehalten haben (VwGH vom 29.4.2019, Ra 2019/16/0087). In Art. 44 ZK ist als Mindestanforderung an das Rechtsbehelfsverfahren ein zweistufiges geregelt. Die darüber hinausgehende Verfahrensvorschrift ist gemäß § 1 BAO die Bundesabgabenordnung selbst…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
Das Amtssitzabkommen enthält keine positivrechtliche Regelung, die einen allfälligen ungerechtfertigten Übergenuss bei der Bf verhindert, sollte sie im Streitzeitraum vom Zentrum vergleichbare Familienleistungen in ungekürzter Höhe bezogen haben, indem die belangte Behörde die Familienbeihilfe unmittelbar an das Zentrum überweist. Die vorrangige Leistungspflicht Österreichs entfällt nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, über die Beschwerde vom 14. März 2024 gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten des Finanzamtes Österreich vom 9. Februar 2024, ***2***, zu Recht erkannt: I. Der…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Auf der Grundlage der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 16. Juni 2021, Ra 2018/16/0171; VwGH 23. September 2021, Ra 2019/16/0152; VwGH 12. November 2021, Ro 2019/16/0012) ist davon auszugehen, dass bei einer weitaus überwiegenden Nichtverwendung des Kraftfahrzeuges in Österreich der…
Gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG ist gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die…
Damit geht der Einwand der allgemeinen Verjährung durch die Bf. ins Leere. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die nicht absolut verjährten Zeiträume ab Juni 2010 sowie für die Einkommensteuer 2009 bis 2012 kann diesem kein Erfolg beschieden sein, weil die vorzuschreibenden Abgaben als hinterzogen zu beurteilen…
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Auch dem Antrag auf Erstattung der Abgabenerhöhung im Ausmaß von EUR 1.525,10…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Antonius Falkner Rechtsanwalt GmbH, Barwies 329, 6414 Mieming, über die Beschwerde vom 24. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 19. Dezember…