…sich ergeben, dass die erzielten Erlöse nicht vollständig in der Buchhaltung und in den Jahressteuererklärungen erfasst worden seien. Im Zuge einer Hausdurchsuchung sichergestellte Unterlagen wurden E seitens der Betriebsprüfung zur Stellungnahme vorgehalten und von diesem per E-Mail vom 12.11.2015 zugestanden, dass in…
…zumal dieses Erscheinungsbild den Erfahrungen des täglichen Lebens widerspreche. Eingangsrechnungen: Die Nichterfassung von neun Eingangsrechnungen der C GmbH lasse auf Verkürzungen des Wareneinkaufes schließen. Tänzerinnen, Erlöse aus Tabledances: In Tz 1 des Betriebsprüfungsberichtes ist im Weiteren ausgeführt: Es wurden Listen mit den Namen der Tänzerinnen…
…im Wesentlichen um den von mir in ***19***, geführten Buschenschank "***17***". In den Jahren 2008 folgende bis zur gegenständlichen Betriebsprüfung wurde dieser Heurigenbetrieb von mir im Rahmen meines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes geführt und an sich - ungeachtet der Nichterfassung von bestimmten Umsätzen und Erlösen - im…
…Normverbrauchsabgabe jeweils für die Jahre 2002 – 2007. Darin werden in der Tz. 2 massive Aufzeichnungsmängel bezüglich der Einnahmen (etwa Nichterfassung von Bankbelegen in der Buchhaltung) sowie der Ausgaben (fehlendes Wareneingangsbuch) aufgezeigt. In Tz. 4 wird auf eine Internetrecherche des Prüfers am 17.07.2008 Bezug…
…den damit verbundenen Zufluss von Provisionen offengelegt habe. Er habe seine Einnahmen aus der Tätigkeit als selbstständiger Provisionär unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten, nämlich durch die Nichterfassung der Umsätze und Erlöse im buchhalterischen Rechenwerk und in Folge der Nichterfassung derselben in den…
…hat nicht bestritten, dass die vom Betriebsprüfer festgestellten Mängel - z.B. Nichterfassung von Wareneinkäufen in den Jahren 2007 bis 2009, nur zwei Ausgangsrechnungen bei laufendem Wareneinkauf im Mai/Juni 2007 - vorliegen und weder ein Wareneingangsbuch im Sinn des § 127 BAO noch Grund- und Hilfsaufzeichnungen geführt…
…gegenüber dem Pflichtigen ein Umsatzsteueranspruch entstanden ist, war dem Fiskus bekannt - die Festsetzung der Umsatzsteuer für das diesbezügliche Veranlagungsjahr mit einem zu niedrigen Betrag anstrebte und zu diesem Zwecke beispielsweise nur einen Teil der von ihr erzielten Erlöse bzw. Umsätze im steuerlichen Rechenwerk ihres Betriebes…
…geleistet. Der Kaufpreis in der Gesamthöhe von € 108.000,00 incl. Umsatzsteuer ging am 29.3.2021 auf dem Bankkonto der ***29*** GmbH ein. Beweiswürdigung zur geforderten subjektiven Tatseite für eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Der Beschuldigte hat zugestanden, dass…
…eine gesamte Verkürzung der Umsatzsteuer in Höhe von € 52.155,29. Die finanzstrafrechtliche Verfehlung begründet sich insbesondere darin, dass ich die tatsächliche Entwicklung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und somit die tatsächliche Verkürzung der Umsatzsteuer und damit zusammenhängende Nichtaufnahme der entsprechenden Erlöse in die "Buchhaltung"…
… 37 Abs. 2, 3 und 5) abgemildert oder in anderer Weise begünstigt, durch Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer (Abs. 5) oder durch die im Beschwerdefall strittige Nichterfassung der stillen Reserven im Wohngebäude bei Betriebsaufgabe (Abs. 6). In § 24 Abs 1 leg.cit. wird die Aufgabe…
…Verfahrensergebnis in wiederholten Angriffen seine Erlöse über vier Jahre nicht erklärt, weshalb ein irrtümliches Verschweigen infolge von singulären Fehlleistungen ausgeschlossen ist. Der Beschuldigte hat vielmehr - so die Schlussfolgerung des Richters - aus den langjährigen Nichterfassungen, mit dem Tatplan gehandelt, sämtliche Erlöse gegenüber dem Fiskus zu verheimlichen…
…als nicht stichhältig und steht dies mit dem im Strafverfahren festgestelltem Sachverhalt nicht im Einklang. Der Beschwerdeführer wusste um sein Tun und Wirken Bescheid, zumal er und die GmbH in hohem Maße daraus Profit iS von Erlöserwirtschaftung ziehen konnte. Dem entsprach schlussendlich der side letter…
…Informationsstand vorgelegen sei, als die Geschäftsabwicklung eingegangen und durchgeführt worden sei. Die Verrechnung von 25% zur KÖSt sei überhaupt unbegründet. Denn bei der fehlenden Benennung nach § 162 BAO gehe es um Ausgaben. Dabei sei kein Raum gegeben, die Erlöse sozusagen zu erhöhen. Dazu gebe es…
…Bf gegenüber den Kunden vor. Im weiteren Verfahren wird daher zu prüfen sein, ob in die von der Bf erklärten Erlöse auch die in weiterer Folge an die Prostituierten weitergebenen Anteile umfasst haben, was nach der Aktenlage zumindest zweifelhaft ist. Sollte dies nicht der Fall…
…ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit Salden im sechsstelligen Eurobereich (232.143,60 € bzw. 117.253,66 €…
…0127 und vom 10.8.2010, 2009/17/0129). Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gründet sich somit auf von der Betriebsprüfung durchschnittlich ermittelten KM-Erträge auf Basis der Angaben der Bf. sowie des in den Streitjahren anzuwendenden verbindlichen "Wiener Taxitarif" lt. Verordnung des Wiener Landeshauptmannes …
…GfBf*** aufwandswirksam erfasst und wurde der Vorsteuerabzug geltend gemacht (vgl den aktenkundigen Bericht vom 17.12.2013 über die bei Herrn ***GfBf******GfBf*** durchgeführte Außenprüfung Tz 3). Von der Beschwerdeführerin wurde im Jahr 2010 ebenfalls ein Werbeaufwand "***2*** GmbH" iHv 19.278,00 Euro verbucht…
…Indiz für die Nichterfassung von Erlösen sein, weil mE in Nachtlokalen überwiegend bar gezahlt wird, weil die Gäste normalerweise anonym bleiben wollen. Stichprobe 08.02.2013: Es ist zumindest denkbar, dass Lokalinhaberin sowie die Bedienstete nach 1,5 Monate nicht mehr von sämtlichen konsumierten Getränke…
…sind. Erwägungen Der Zufluss der Gelder auf das Konto des Bf. ist unstrittig und wurde von ihm auch in der Selbstanzeige zugestanden. In der Selbstanzeige vom 21.10.2012 legte der Bf. auch die Vorgangsweise hinsichtlich der Geldflüsse auf das ihm persönlich zuzurechnende Bankkonto (bei…
…hätte bei Firmen keine unternehmerische Tätigkeit festgestellt werden können, weshalb diese als Betrugsfirmen oder Scheinfirmen wegen Nichtvorhandensein von Betriebsvermögen und Verwendung falscher Urkunden eingestuft worden seien. Da jedoch nicht der gesamte Umsatz mit eigenem Personal erwirtschaftet werden konnte und somit Schwarzarbeiter bezahlt werden hätten müssen…