…dazu Ritz/Koran, BAO7, § 200 Rz 4). Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht, wobei es sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln muss, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Eine Ungewissheit…
…Band 2, § 200 Punkt 2 Z a und b aus: "Liegen die Voraussetzungen des § 200 Abs 1 BAO (die zeitlich bedingte Ungewissheit) vor, so liegt die Erlassung vorläufiger Bescheide im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Abgabenbehörde ist dabei aber nicht ihrer Ermittlungspflicht gemäß §115 BAO entbunden…
…dem zur StNr ***5*** (***2***) erlassenen Feststellungsbescheid vom 14. April 2009. • Der Feststellungbescheid aus dem Jahr 2009 erging zwar vorläufig, Abgabenbescheide dürfen aber nur dann vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit besteht (vgl hierzu und zum folgenden Ritz, BAO 7, § 200 Rz 1)…
…Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs dürfen Abgabenbescheide nur vorläufig erlassen werden, wenn eine „zeitlich bedingte“ Ungewissheit (VwGH 29.7.1997, 95/14/0117; 16.11.1998…
…Abgabepflicht noch ungewiss ist. Die Ersetzung eines vorläufigen durch einen anderen vorläufigen Bescheid ist im Fall der teilweisen Beseitigung der Ungewissheit zulässig. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine „zeitlich bedingte“ Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen…
…In der Berufung/Beschwerde vom 1. Juni 2012 wurde ausgeführt, dass keine Abgabenschuld bestehen würde. Die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen (Umsatzsteuer)Bescheides seien eine zeitlich bedingte Ungewissheit, eine nicht nur mögliche, sondern wahrscheinliche Abgabenpflicht und Ungewissheiten im Tatsachenbereich. Ein vorläufiger Bescheid dürfe nicht…
…den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit über das Bestehen bzw den Umfang der Abgabepflicht besteht (Ritz, BAO6 § 200 Rz 1)…
…die Firmensituation überprüfen hätte können, wäre es zwangsläufig zu keiner Änderung der Situation gekommen, weil die Überprüfung zeitlich bedingt erst zu einer Funktionsrücklegung hätte führen können, wo ohnedies keine Haftung mehr vorgelegen sei (nach September 2008). Dementsprechend komme es für ihn entgegen der Bescheidbegründung zu…
…Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegt (vgl. VwGH 21.5.1997, Zl. 96/14/0084…
…und Umsatzsteuer 2017 wurden von der belangten Behörde gemäß § 200 BAO vorläufig erlassen, da der Umfang der Abgabenpflicht aus ihrer Sicht noch nicht erkenntlich war. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit (zB Fellner, ÖStZ 1964, 129; VwGH 29.7.1997…
…die erst unmittelbar vor dem Ende der Baurechtslaufzeiten getätigt wurden, widerlegt die Ansicht der ***A-KG***, es läge ein bloß zeitlich bedingter, automatischer Rückfall vor. Vielmehr wurde hier - über die gesamte Gebäudesubstanz hinweg - die bis dahin bei der ***A-GmbH*** verbliebene Verwertungsbefugnis (dokumentiert durch Bilanzierung…
…Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht noch ungewiß, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiß ist. Nach der im Schrifttum und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vertretenen Auffassung dürfen Abgabenbescheide nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit (z.B. Fellner, ÖStZ 1964…
…2007 - und die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung kraft § 200 Abs. 1 BAO für den Bestand von vorübergehenden Hindernissen über den Umfang der Abgabepflicht und damit von zeitlich bedingten Ungewissheiten im Tatsachenbereich gesprochen hatten; dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Abgabenbehörde bereits über alle für die…
…Sicht ist zu beanstanden, dass die Erlassung von vorläufigen Bescheiden im konkreten Fall über einen so langen Zeitraum nicht zulässig gewesen ist. Vorläufige Bescheide sind dann zu erlassen, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabenpflicht besteht. Die Ungewissheit muss…
…d BAO in Gang gesetzt habe. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2011 seien spätestens mit 31.12.2017 verjährt. Abgabenbescheide dürfen nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit (zB VwGH 30.8.1999, 99/17/0239) bzw. "vorübergehende Hindernisse" (VwGH 15.3.2001…
…2017, wurde im fortgesetzten Verfahren der Beschwerde des Bf. Folge gegeben. Abgabenbescheide dürfen gem. § 200 BAO nur dann vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss eine Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegen (Ritz, BAO 6, …
…dortige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in dem der vorläufige Bescheid erlassen wurde. Zu erwähnen sei, dass Abgabenbescheide nur vorläufig erlassen werden dürfen, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht bestehe. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen keine Vorläufigkeit (vgl. Stoll, BAO…
…die ein zeitlich bedingtes (dingliche oder obligatorisches) Benützungsrecht an der Liegenschaft begründet. Auch wurden keinerlei Vereinbarungen hinsichtlich einer zB finanziellen Abgeltung für die Benutzung des Grundstückes getroffen, was auf ein (zeitlich begrenztes) Benützungsrecht schließen lassen könnte. Ist die mangelnde Belassungsabsicht nicht aus dem äußeren Erscheinungsbild…
…durch das Finanzamt nicht (vgl. VwGH 28. 10. 1993, 93/14/0123 u. a.). Unter der Annahme, dass die zur Vorläufigkeit Anlass gegeben habenden Umstände auch eine zeitlich bedingte Ungewissheit im Tatsachenbereich, die Voraussetzung für die Erlassung vorläufiger Bescheide sind (vgl. Ritz, BAO, 6. A. …
…§ 188 BAO 2014 lassen erkennen, welche "zeitlich bedingte" Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Der vorläufige Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2014 und der Umsatzsteuerbescheid 2014 waren daher für endgültig zu…