…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die gilt nicht, wenn diese…
…Da aber die übernommene wirtschaftliche Struktur - also die Überlassung von Räumlichkeiten und Maschinen - nicht fortgeführt, sondern durch einen operativen Betrieb ersetzt wurde, ist die Argumentation der Bf. für das Bundesfinanzgericht nicht stichhaltig. Das Bundesfinanzgericht gelangt zur Ansicht, dass ein Bruch der wirtschaftlichen Identität der Bf…
…Hinblick auf die gewichtigeren anderen Änderungen einer Bewertung der Vorgänge als Mantelkauf nicht entgegen (siehe VwGH v. 9.7.2008, Zl. 2005/13/0045). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist die Identität des Steuerpflichtigen wirtschaftlich nicht mehr gegeben. Daher steht gemäß § 8 Abs. 4 Z…
…nicht aber der Gesellschafterstruktur. Wirtschaftlich bleibt die Entscheidungsbefugnis über das Schicksal der Gesellschaft in den selben Händen. Die tatbestandsrelevante Gesellschafterstruktur bleibt damit im wesentlichen unverändert, womit allein durch die Zwischenschaltung kein Identitätswechsel iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG vorliegen kann. Die herrschende Lehre (wiedergegeben…
…Tz 278, 278/1 und 279 zu § 8). Nach Ansicht der Lehre müssten für den Verlust der wirtschaftlichen Identität (Vergleichbarkeit) alle Elemente einer Strukturänderung kumulativ vorliegen. Als grundlegende Strukturänderung werde eine vollkommene Änderung des Unternehmensgegenstandes gesehen. Im gegenständlichen Fall werde dieser in keiner Weise geändert…
…der wirtschaftlichen und der organisatorischen Struktur mit wesentlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur einhergehen. Der Mantelkauftatbestand ist nur dann gegeben, wenn sämtliche Strukturänderungen kumulativ erfüllt sind. Das Fehlen auch nur eines der Merkmale verhindert somit die Anwendung des § 8 Abs 4 Z 2 KStG. Die wirtschaftliche Identität…
…in Anbetracht der Tatsache, dass im Fall der Betriebsübernahme durch einen Erben die wirtschaftliche Identität des Betriebes, dessen Vermögensrechnung ungeachtet des Erbganges fortgeführt wird, gewahrt bleibt und der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger umfassend in die wirtschaftliche und steuerliche Stellung des Erblassers eintritt, sämtliche Vermögenswerte des Erblassers…
…einer neuen unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich 2010 lassen denklogisch darauf schließen, dass die wirtschaftliche Identität der GmbH vollständig verloren gegangen ist. Damit mangelt es im Zeitraum 2008-2009 auch an einer Sanierung des Unternehmens und wurden Arbeitsplätze nicht erhalten. Die Bf. meint im Projektbericht 2016…
…c UmgrStG nur, wenn das verlustverursachende Vermögen noch tatsächlich vorhanden sei und eine Vergleichbarkeit aufgrund des Umfangs des Betriebes bestehe. Die Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend die wirtschaftliche und organisatorische Identität des Betriebes bezögen sich auf die Bestimmung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG über…
…c UmgrStG nur, wenn das verlustverursachende Vermögen noch tatsächlich vorhanden sei und eine Vergleichbarkeit aufgrund des Umfangs des Betriebes bestehe. Die Ausführungen des Beschwerdeführers betreffend die wirtschaftliche und organisatorische Identität des Betriebes bezögen sich auf die Bestimmung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG über…
…wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft (organisatorisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich) auf entgeltlicher Grundlage innerhalb eines überschaubaren kurzen Zeitraumes bei unverändert zivilrechtlichem Weiterbestand. Der Regelung liege eine Aufgabe der körperschaftsteuerrechtlichen Identität zugrunde. Im Gegensatz zur Bezeichnung setze der Mantelkauftatbestand nicht die Vermögenslosigkeit der zu beurteilenden Körperschaft voraus…
…zu unterscheidende und selbständige Rechtspersönlichkeit, (vgl. BFG 16.10.2014, RV/6100226/2008). Auch im gegenständlichen Fall ist die KG eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Identität zwischen der Bf. und der KG. Die Kontrolle der Bf. über die KG ändert weder…
…(vgl. BFG 16.10.2014, RV/6100226/2008). Auch im gegenständlichen Fall ist die KG eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und besteht keine rechtliche oder wirtschaftliche Identität zwischen der Gemeinde und der KG. Die Kontrolle der Gemeinde über die KG ändert weder etwas daran, dass hinsichtlich des…
…dass der vorliegende Sachverhalt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen sei und lediglich eine "Überbindung der bisherigen Vereinbarungen" bzw deren Fortführung mit geringfügigen bzw bereits von je her gewollten Änderungen vorlag bzw "wirtschaftliche Identität der Rechte der ***Treuhänder 1 - Optionen*** und der ***Bank1-Optionen***" bestehe (zuletzt…
…wird. Damit blieben auch die Abfertigungsanwartschaften aus früheren Dienstzeiten (ab 1996/2001) erhalten. Ein reiner Wechsel innerhalb des Konzerns (Entsendung / Standortwechsel) löst keinen Systemwechsel aus, solange die betriebliche und wirtschaftliche Identität des Arbeitgebers (Konzern, gleiche Holdingstruktur) gewahrt bleibt. Dies war bei Kläger unzweifelhaft der Fall…
…ist kein slowenischer Auftraggeber nachgewiesen. Eine Gesellschaft, die überwiegend inländische Aufträge für denselben Kundenkreis wie das Stammunternehmen ausführt, ohne erkennbaren eigenen Marktzugang im Sitzstaat, weist auf wirtschaftliche Identität bzw. Durchleitungsgeschäfte hin. Auch dieser Umstand erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die slowenische Gesellschaft bloß für steuerliche bzw…
…Restzahlung des Kaufpreises vorlegen. 2) Mantelkauf Die Richterin verweist darauf, dass es zu einem Untergang der wirtschaftlichen Identität gekommen sein muss. Es werden in der Folge die Änderungen der organisatorischen, wirtschaftlichen Struktur und der Gesellschafterstruktur besprochen. Die Amtspartei gibt zur organisatorischen Struktur an, dass Dr…
…vorlagen. Aus dem vorliegenden, unstrittigen Sachverhalt ergab sich, dass eine Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen, organisatorischen und gesellschaftlichen Identität vor und nach der Veräußerung der Anteile der GmbH nicht mehr möglich ist und somit die Voraussetzungen für einen Mantelkauf vorlagen. Klagenfurt am Wörthersee, am 18. November…
…Z 2 lit. c KStG 1988 verwirklicht wurde, ist deren wirtschaftliche Identität nicht mehr gegeben. ***6*** spricht nach den Feststellungen der BP äußerst schlecht Deutsch und versteht diese Sprache auch kaum, sodass er im Beisein einer Dolmetscherin als Zeuge befragt werden musste. Seine schlechten Deutsch…
…Bereich Verwertung von Reststoffen fallen (zB Solarenergie, Windenergie, allgemeine Energieberatungsprojekte). 2.4 Sanierungstatbestand - Erhalt der betrieblichen Arbeitsplätze: Gehe darüber hinaus die wirtschaftliche Identität einer Körperschaft aufgrund der vorhin zitierten Strukturänderung unter, so bleibe der Verlustabzug - ausnahmsweise - erhalten, wenn die Strukturänderungen zum Zwecke der Sanierung mit…